„Armen Menschen bleiben grundlegende Rechte, wie der Zugang zu Nahrung, Gesundheit, Bildung oder soziale Teilhabe, oftmals verwehrt. In ihrer Not werden sie leichter Opfer ausbeuterischer und gesundheitsschädlicher Arbeitsbedingungen, etwa im Bergbau, in der Textilindustrie oder Landwirtschaft. Allein auf Kakaoplantagen in Côte d’Ivoire und Ghana arbeiten über 1,5 Mio. Kinder und Jugendliche. Von Zwangsarbeit waren 2021 sogar 27,6 Mio. Menschen betroffen. Güter wie Kleidung, Schokolade und in Handys verbaute Metalle, bei deren Produktion Menschenrechte und Umweltstandards verletzt werden, landen in unseren Verkaufsregalen. Das möchte doch niemand! Daher braucht es endlich ein umfangreiches Lieferkettengesetz“, erläutert Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10.12.2022.

Aktueller Gesetzesentwurf braucht Nachschärfungen

Es sei zu begrüßen, dass sich die zuständigen EU-Minister*innen am 01.12.2022 auf eine gemeinsame Position zum Lieferkettengesetz einigen konnten. Sie bilde die Basis für weitere Verhandlungen der EU-Abgeordneten, der Kommission und des Rats der EU. Dass sich Österreich enthielt, enttäusche, kommentiert Vilim: „Daher appellieren wir an die österreichischen Verhandler*innen – im Besonderen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft –, auf den bislang transparenten Prozess unter Einbindung aller Interessensgruppen aufzubauen und sich für Nachschärfungen einzusetzen“. Das Gesetz solle dafür sorgen, dass international agierende Unternehmen ihre Lieferketten auf Risiken prüfen, dadurch Verletzungen von Menschenrechten oder der Nicht-Einhaltung von Umweltstandards vorbeugen und dass diesbezügliche Verstöße geahndet werden können.

Die Geschäftsführerin führt aus, dass das Lieferkettengesetz unter anderem Entschädigungszahlungen vorsehen und Geschädigten das Recht einräumen solle, beispielsweise arbeitsrechtliche Verstöße vor Gerichten in der EU einzuklagen, wenn die Verantwortung bei einem Unternehmen mit Sitz in der EU liegt. Es solle dafür sorgen, dass Unternehmen Pläne vorlegen, wie sie zur Erreichung des Pariser Klimaziels – einer Erderhitzung von maximal 1,5 °C –, beitragen. Darüber hinaus sei es wichtig, die Zivilgesellschaft miteinzubeziehen, damit sichergestellt sei, dass die Rechte von Menschen entlang der Lieferketten ausreichend geschützt werden.

Lieferkettengesetz bietet Österreich bedeutende Chance, weltweit für mehr Gerechtigkeit zu sorgen

„Die Verhandlungen der EU über ein Lieferkettengesetz – offiziell Richtlinie über gesellschaftsrechtliche Sorgfaltspflichten betreffend die Nachhaltigkeit – bieten Österreich derzeit die bedeutende Chance, für mehr Gerechtigkeit auf der Welt zu sorgen. Für Österreich wäre ein Lieferkettengesetz sogar ein Gewinn, da es hierzulande zahlreiche nachhaltige und innovative Unternehmen gibt. Höhere Menschenrechts- und Umweltstandards, die für diese Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen auf hohem Niveau schaffen, sind sicherlich im Interesse der österreichischen Verhandler*innen. Und sie tragen damit zu einem menschwürdigen Leben für alle auf einem gesunden Planten bei“, schließt Vilim.

(hh)


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