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Beide Rechtsinstrumente sind von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards achten und somit einen effektiven Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.

Die internationale Arbeitsorganisation der UN (ILO) schätzt in einem neuen Bericht, dass im Jahr 2021 über 28 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen waren und stellt fest, dass diese Zahl seit 2017 deutlich zugenommen hat. Sie weist außerdem darauf hin, dass Kinderarbeit – unter anderem in Folge der COVID-19-Krise – ebenfalls ansteigt: 2021 mussten etwa 160 Mio. Kinder arbeiten, oft unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Die Nichtregierungsorganisation Global Witness wiederum berichtet, dass in den letzten zehn Jahren mehr als 1.700 Menschen ermordet wurden, die sich für den Schutz der Umwelt und den Zugang zu Land – zum Beispiel in Zusammenhang mit Landgrabbing – eingesetzt haben.

Diese dramatischen Zahlen zeigen, wie wichtig internationale, verbindliche Regeln sind, die Unternehmen dazu verpflichten, Risiken in ihren Lieferketten zu prüfen, Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltstandards vorzubeugen, im Falle von Verletzungen diese zu beenden sowie Schäden wiedergutzumachen. Ebenso wichtig ist, dass Betroffene solcher Verletzungen Zugang zur Justiz haben, um ihre Rechte einzuklagen – unabhängig davon, in welchem Land ein Unternehmen, das zum Beispiel für eine Verletzung von Arbeitsrechten verantwortlich ist, seinen Sitz hat.

Verhandlungen über ein globales Lieferkettengesetz in Genf…

Als neu ernannter UN-Menschenrechtskommissar eröffnete der Österreicher Volker Türk die diesjährigen Verhandlungen in Genf, die fünf Tage (24. – 28.10.2022) andauern. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter unsere Mitgliedsorganisationen Südwind und die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, sind vor Ort vertreten. Sie setzen sich dafür ein, dass sich Österreich und die EU engagiert in die Verhandlungen einbringen, damit diese vorankommen und eine verbindliche Regulierung von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte auf globaler Ebene Realität wird. Sie stellen die Perspektive von Menschen am Beginn der Lieferketten im Globalen Süden in den Mittelpunkt, deren Rechte verletzt werden. Das sind zum Beispiel Näher*innen in der Textilindustrie oder Minenarbeiter*innen im Bergbau.

…und ein europäisches Lieferkettengesetz in Brüssel

Die Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz, die sogenannte Richtlinie über gesellschaftsrechtliche Sorgfaltspflichten betreffend die Nachhaltigkeit, laufen derweil intensiv. Die österreichischen Ministerien für Justiz sowie für Arbeit und Wirtschaft konsultieren dazu regelmäßig die österreichische Zivilgesellschaft. Wir bringen gemeinsam mit dem zivilgesellschaftlichen Bündnis TNC Treaty Alliance unsere Anliegen für eine effektive Richtlinie ein. Denn aktuell sind noch viele entscheidende Fragen offen. Etwa: Für welche Unternehmen wird das neue Gesetz gelten? Laut Entwurf der Europäischen Kommission ist ein Schwellenwert (Anzahl der Mitarbeiter*innen sowie Umsatz) vorgesehen, wodurch vor allem große Unternehmen betroffen wären. Auch: Wie weit in der Lieferkette reichen die Sorgfaltspflichten? Welche Pflichten werden in Bezug auf (direkte) Zulieferer bestehen? Schließlich: Wie wird die Haftung ausgestaltet sein, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht wahrnehmen?

Unternehmen, die bereits Regeln nationaler Lieferkettengesetze (etwa von Frankreich oder Norwegen) einhalten müssen und sich auf das ab 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz vorbereiten, verfolgen den Prozess ebenfalls mit großem Interesse. Mehr als 100 Unternehmen haben sich im Februar dieses Jahres in einem offenen Brief für ein effektives EU-Gesetz ausgesprochen, denn sie sehen in dem Gesetz die Chance auf einen Paradigmenwechsel, um Menschen und unsere Erde besser zu schützen. Sie formulieren in ihrem Brief die Überzeugung, dass ein solches Gesetz Unternehmen darin unterstützen kann, resilienter und zukunftsorientierter zu werden. Denn die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass verantwortungsvoll handelnde Unternehmen, die ihre Wertschöpfungsketten resilienter und nachhaltiger gestalten, besser durch die Krise kamen. 

Es braucht ein globales und ein europäisches Lieferkettengesetz

Eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen betont in einem Statement, dass sowohl das UN-Abkommen als auch die EU-Richtlinie von großer Bedeutung sind und dass keines der beiden Instrumente das andere ersetzen kann. Ganz im Gegenteil, sie können sich – auch aufgrund ihrer jeweiligen Schwerpunkte – gegenseitig stärken und im Zuge der Verhandlungen gegenseitig inspirieren.

Die aktuellen, multiplen Krisen könnten dazu führen, dass die Anzahl von Menschen, die weltweit in extremer Armut leben, auf 860 Mio. ansteigt. Daher ist es von besonderer Bedeutung, Menschenrechte, Umwelt und Klima besser zu schützen. Denn wenn Menschen für unangemessene Löhne unter gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten oder ihre Ernte aufgrund von klimabedingten Dürren oder Überschwemmungen ausbleibt, sind sie gefährdet, in die Armut zu rutschen. Ambitionierte Lieferkettengesetze können einen wichtigen Beitrag leisten: Sie können sicherstellen, dass Unternehmen Maßnahmen treffen, um entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Sie können dafür sorgen, dass Betroffene zu ihrem Recht – zum Beispiel einer Entschädigung – kommen. So können sie einen effektiven Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.


Links

UN-Prozess:

EU-Prozess:

(sv)