So sollte die Richtlinie:

  • Alle Unternehmen erfassen.
  • Alle Menschenrechts- und Umweltauswirkungen erfassen.
  • Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette festlegen.
  • Verbesserungen für Betroffene von nachteiligen Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt ermöglichen (z.B. in Bezug auf die Beweislast hinsichtlich eines Zusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden oder angemessene Verjährungsfristen).
  • Eine bessere Einbeziehung von Gewerkschaften, Arbeitnehmer*innenvertreter*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft ermöglichen.
  • Verstärkt Anforderungen an Unternehmen zum eigenen, aktiven Handeln für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beinhalten. Die Auslagerung an z.B. Zertifizierer sollte nicht das Mittel der ersten Wahl sein.
  • Verbindliche Unternehmenspflichten zum Klimaschutz erfassen.

Die Stellungnahme erging an das Bundesministerium für Justiz sowie das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit dem Anliegen, dass diese unsere Empfehlungen bei den weiteren Verhandlungen über die Richtlinie in der EU berücksichtigen.

Diese Stellungnahme orientiert sich an einer Stellungnahme des Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe).


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Brief an das BMJ und das BMDW: Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über gesellschaftsrechtliche Sorgfaltspflichten betreffend die Nachhaltigkeit


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(sv)