Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Bericht
(21.06.2017 – Bericht) Beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten haben die EU-Mitgliedstaaten das Achtzehnmonatsprogramm, für den Zeitraum von 1.Juli 2017 bis 31.Dezember 2018, der nächsten Ratspräsidentschaften – Estland, Bulgarien und Österreich – verabschiedet. Unter den Prioritäten finden sich auch entwicklungspolitisch relevante Aspekte.
Die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union rotiert alle sechs Monate zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Für das zweite Halbjahr 2017 liegt die Präsidentschaft bei Estland, Bulgarien folgt im ersten Halbjahr 2018 und nach sechs Monaten tagt der Rat unter dem Vorsitz Österreichs. In einem 18-monatigen Zyklus, der Triopräsidentschaft, sollen längerfristige Arbeitsprogramme betreut sowie eine gewisse Kontinuität bei Politikaufgaben ermöglicht werden. Im folgenden Artikel soll das Arbeitsprogramm kurz zusammengefasst werden.
Die Agenda ist in 5 prioritäre Bereiche untergliedert:
Aus entwicklungspolitischer Perspektive ist besonders der fünfte Punkt relevant, jedoch befinden sich auch in den anderen Kapiteln interessante Aspekte.
Die erste Priorität umfasst den Unterpunkt „Ökologische Nachhaltigkeit“, in dem angekündigt wird, dass auch „weiterhin“ die 2030 Agenda umgesetzt wird und ein „umweltverträgliches Wachstum“ gefördert wird. Bei dem Unterpunkt „Investitionen in die Zukunft“ wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) Eingang erwähnt, wo angeführt wird, dass „die drei Vorsitze im Hinblick auf das jährliche EU-Haushaltsverfahren und den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum nach 2020 eng zusammenarbeiten [werden]“. Weiters umfasst ein Schwerpunktbereich die „Vereinfachung und Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)“. Der zweite prioritäre Bereich fokussiert auf die Chancen -und Geschlechtergerechtigkeit sowie Nichtdiskriminierung, wobei die drei Vorsitze „wachsendem Populismus, Rassismus und Hassreden“ besondere Aufmerksamkeit widmen wollen. Zudem wollen sie die Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing fördern. Außerdem wird angekündigt die Arbeiten am europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit fortzusetzen, „auch angesichts der laufenden Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zu berücksichtigen. Der dritte prioritäre Bereich umfasst unter anderem Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken (Mitigation) sowie Anpassungsstrategien an die Folgen der klimabedingten Veränderungen. Weiters haben die Schaffung einer starken Energieunion sowie auch die Festlegung der „Regeln zur Umsetzung und Nachbereitung“ des Pariser Klimaabkommens hohe Priorität. Beim vierten Bereich, Freiheit, Sicherheit und Recht, nimmt „Migrationssteuerung“ eine prominente Rolle ein. Es soll deine „koordinierte Reaktion entlang aller Routen“ sichergestellt werden, eine „Stärkung der Außengrenzen“ erfolgen sowie eine „wirksame Rückkehrpolitik“ und die „Bekämpfung der eigentlichen Ursachen“ gewährleistet werden. Zudem soll die „Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Vermeidung von illegalen Grenzübertritten“ ausgebaut werden und die „Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländer (Migrationspartnerschaften)“ verstärkt werden.
Die fünfte Priorität „Die Union als starker globaler Akteur“ ist in sieben Schwerpunktbereiche untergliedert:
Umsetzung der Globalen Strategie der EU in den fünf prioritären Bereichen, die in der Globalen Strategie aufgezeigt werden: Hier wird unter anderem festgehalten, dass „Menschenrechte sowie Frauen, Frieden und Sicherheit und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Stärkung der Rolle der Frau weiterhin in alle unsere politischen Maßnahmen eingebunden“. Außerdem sollen die Ziele für nachhaltige Entwicklung ein weiteres Querschnittsthema sein.
Migrationsfragen: „Die Bewältigung der Migrationsprobleme berührt zahlreiche Bereiche des auswärtigen Handelns, wie z. B. Sicherheit, politischer Dialog mit Drittländern, Entwicklung und humanitäre Hilfe“. Es wird eine „konsequente Umsetzung des Partnerschaftsrahmenkonzepts“, die „Bekämpfung der eigentlichen Ursachen für Migration“ angestrebt und angekündigt, die „Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 genau [zu] beobachten und damit die Anreize zur irregulären Einreise in die [zu] EU verringern“. Zudem wird angekündigt, humanitäre Hilfe zur Bewältigung der Folgen des Syrien-Konflikts, inbesondere für die Nachbarstaaten, weiter zu verstärken. Weiters soll es mehr Zusammenarbeit mit Afghanistan, Pakistan und Bangladesch im Bereich der Migration geben
Erweiterung/Westlicher Balkan: Es wird deutlich gemacht, dass die EU die „Zukunft des westlichen Balkans in der Europäischen Union“ sieht. Daher soll die „europäische Perspektive“ aller Länder vorangebracht werden.
Stabilisierung der europäischen Nachbarschaft: „In der südlichen Nachbarschaft ist das übergeordnete Ziel weiterhin langfristig nachhaltige Stabilität durch demokratische Prozesse, durch die eine inklusive Staatsführung auf der Grundlage der Rechts-staatlichkeit gefördert wird und die Zivilgesellschaft und die soziale Gerechtigkeit in der Region gestärkt werden“. Im Nahen Osten soll weiterhin die Zwei-Staaten-Lösung vorangetrieben werden. Im Osten möchte die EU „fest zu ihrer Verpflichtung zu territorialer Integrität, Unabhängigkeit und Souveränität aller ihrer Partner stehen“ Dabei ist eine „demokratische, stabile, wohlhabende und widerstandsfähige östliche Nachbarschaft ist ein wichtiges Ziel der EU.“
Verstärkung der Zusammenarbeit über die Nachbarschaft hinaus: Hier werden verschiedenste Aspekte der internationalen Zusammenarbeit erläutert.
Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit ist das deutlich kürzeste Kapitel im Bereich Außeninstrumente, daher hier in voller Länge: „Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit sind zentrale Elemente des auswärtigen Handelns der EU und werden sich auf die Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Einklang mit dem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik konzentrieren. Die Vorbereitungsarbeiten für die Instrumente des auswärtigen Handelns für die Zeit nach 2020 werden aufgenommen, wobei die Lehren aus der Halbzeitüberprüfung gebührend zu berücksichtigen sind. Die Maßnahmen im Anschluss an den 1. Humanitären Weltgipfel werden sich auf eine bessere Verknüpfung von kurzfristiger humanitärer Hilfe und langfristiger Entwicklungszusammenarbeit konzentrieren. Die EU wird sich für wirksame humanitäre Maßnahmen einsetzen, mit besonderem Augenmerk auf langanhaltenden Vertreibungssituationen und Resilienz“.
Handel: Hier wird gleich zu Beginn festgestellt, dass aufgrund der „zunehmenden Anti-Globalisierungsstimmung im gesamten politischen Spektrum“ es für die Regierungen noch schwieriger wird „den Bürgern, Arbeitnehmern und Verbrauchern die Vorteile des offenen und auf Regeln beruhenden Handels aufzuzeigen.“ Daher werden die drei Vorsitze „die Botschaft vermitteln, dass der Handel zur Beibehaltung des hohen Lebensstandards, den die EU-Bürger heute genießen, beitragen kann“. Nachdem die Bedeutung von Freihandel und der WTO hervorgehoben wurde, wird angekündigt dass „verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gefördert und eine globale Ordnungspolitik zu Themen wie Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Menschenrechte gestärkt werden sollte“
Weiterführende Links:
Hier ist das Achtzehnmonatsprogramm des Rates zu finden
Publikation: Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe der Europäischen Union
(kkr) (jm)