Fairness, Demokratie, Partizipation, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Einbeziehung aller: das sind nach einer UN Resolution die Grundsätze Sozialer Gerechtigkeit, an die uns der 20.Februar – der Welttag der sozialen Gerechtigkeit – heuer wieder erinnern soll.
Soziale Gerechtigkeit steht auch bei den Anstrengungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele als Ziel ganz vorne, um die nationalen und internationalen Politiken auf Diskriminierungs- und Armutsbekämpfung auszurichten.

Utl.: Soziale Ungleichheit und Diskriminierung sind Ursachen für Armut

Nach CONCORD, der europäischen Dachorganisation für Entwicklung und Humanitäre Hilfe, „geht es vor allem darum, die Menschenrechte in keinem Moment aus dem Auge zu verlieren“, wie die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Globale Verantwortung und Mitglied von CONCORD, Petra Navara-Unterluggauer betont. „Es sind soziale Ungleichheit und Diskriminierung, die Ursachen für Armut sind, und gegen die die Entwicklungspolitik ankämpfen  muss.“ So sind die Herausforderungen der internationalen Gemeinschaft auch nach 60 Jahren der Entwicklungszusammenarbeit die Beseitigung von Ungleichheiten, die Gleichstellung der Geschlechter und somit der Zugang aller Menschen zu gesellschaftlichem Wohlstand und zu Gerechtigkeit.

Dass Österreich sein Versprechen 0,7% des Bruttonationalproduktes für Entwicklungszusammenarbeit zu leisten, das 1970 zum ersten Mal gegeben und wiederholten bekräftigt wurde, bis heute nicht hält, sondern im Gegensatz dazu die Budgetmittel für Entwicklungszusammenarbeit zurückfährt und umschichtet, spricht nicht von einem tatsächlichen Bekenntnis zur globalen sozialen Gerechtigkeit. Im Gegenteil: damit wird der Grundsatz von Fairness und Einbeziehung aller verletzt.

„Es ist eine Verletzung der Grundsätze sozialer Gerechtigkeit, wenn ab 2011 Finanzierungen zur Armutsbekämpfung abgezogen werden, und stattdessen in Regionen gelenkt werden, in denen nationale Wirtschaftsunternehmen ihre Interessen haben,“ so Petra Navara-Unterluggauer. „Uns jedenfalls ist es nicht verständlich, warum der Donauraum Ziel der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sein sollte, während Projekte in wirklich armen Ländern immer mehr zurückgefahren werden.“

Utl.: Entwicklungspolitik als globale Strukturpolitik

Einen Masterplan, der überall menschenwürdige Verhältnisse herstellt, gibt es nicht. Aber es wird Zeit, Entwicklungspolitik nicht nur als moralische Selbstverpflichtung zu begreifen, sondern als globale Strukturpolitik. Stattdessen wird Entwicklungszusammenarbeit immer mehr zur Erfüllungsgehilfin der nationalen Wirtschafts- und Handelspolitiken.

Die Interessensvertretung der österreichischen Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit AG Globale Verantwortung hofft, dass sich die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit darauf besinnt, soziale Gerechtigkeit herzustellen anstatt das Hauptaugenmerk auf die eigenen Interessen zu legen.

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Drin Roberta Rastl-Kircher, AG Globale Verantwortung, Tel. 01/ 522 44 22-15, presse@globaleverantwortung.at, www.globaleverantwortung.at