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Jenes Reflexionspapier ist Resultat des Weißbuchs zur Zukunft Europas aus dem Jahr 2017, indem die aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen der Europäischen Union beschrieben werden. Darunter eben auch die Integration der 17 Ziele in die Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Im Versuch eine breite Partizipationsbasis im Umsetzungsprozess der Agenda 2030 zu schaffen unterhielt die Kommission in der „EU SDG multi-stakeholder platform“ Treffen ab, indem VertreterInnen des öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Sektor beratend an dem nun veröffentlichten Reflexionspapier mitarbeiteten.

Das Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem Nachhaltigen EUROPA bis 2030“  ist ein klares Bekenntnis zu den 17 Zielen für  Nachhaltige Entwicklung und unterstreicht das Bestrebung der EU-Kommission eine Nachhaltigkeitswende in Richtung Kreislaufwirtschaft einzuleiten. Konkret unterstreichen die AutorInnen die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung für zukünftige Generationen und die langfristigen Vorteile von Nachhaltigkeit für die ökonomische Entwicklung.  Dabei wird auch die EU in ihr globales Umfeld gesetzt und ihre Herausforderung präsentiert. Im dritten Abschnitt  wird ein Abriss der Grundbedingungen für ein nachhaltiges Europa bis 2030 gegeben indem die politischen Grundlagen besprochen werden, die neben der Kreislaufwirtschaft auch in einem breiten gesellschaftlichen und sektorenübergreifenden Engagement liegen. Abschließend wird die Bedeutung der EU als Wegbereiter einer nachhaltigen Entwicklung unterstrichen, um anschließend die drei Zukunftsszenarien vorzustellen:

  • Option 1: Gesamtstrategie für alle auf die UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichteten Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten

In diesem Szenario würden die Nachhaltigkeitsziele auf höchster politischer Ebene von der EU unterstützt und wären die Grundlage für künftige Strategien und Maßnahmen. Die EU-Länder undInstitutionen würden im Interesse einer besseren Koordinierung auch auf regionaler und lokaler Ebene enger zusammenarbeiten. Durch die Festlegung von Meilensteinen bis 2030 würde ein Umsetzungsprozess in Gang gesetzt, in dessen Rahmen die Fortschritte überwacht würden.

  • Option 2: Kontinuierliche Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele in alle relevanten EU-Politikbereiche, unabhängig von den Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Die Kommission würde sich bei ihrer politischen Entscheidungsfindung und der Entwicklung der Nachfolgestrategie zu EU2020 weiterhin von den Zielen für Nachhaltige Entwicklung leiten lassen, ohne dabei andere politische Prioritäten zu vernachlässigen oder von den Mitgliedstaaten die gemeinsame und EU-weite Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele zu verlangen. Dieser Ansatz ließe den Mitgliedstaaten und insbesondere den regionalen und lokalen Behörden größeren Spielraum bei ihrer Entscheidung, ob und wie sie ihre entsprechenden Maßnahmen anpassen möchten.

  • Option 3: Stärkere Gewichtung der Nachhaltigkeit in den Außenbeziehungen, Konsolidierung des hohen Niveaus auf EU-Ebene

Die EU nimmt bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele in vielerlei Hinsicht eine Vorreiterrolle ein. Darauf aufbauend könnte sie weitere Verbesserungen anstoßen und Länder in der ganzen Welt in ihren Bemühungen unterstützen. Daneben könnte sie ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards in Handelsabkommen und multilaterale Verhandlungen einbringen und ihnen dadurch mehr Gewicht verleihen. Auch eine noch engere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zur Erreichung gemeinsamer Ziele wäre sinnvoll.

(ADD 12.04.2019) Im Zuge der Ratssitzung am 09.04.2019 nahmen die Mitgliedstaaten mit ihren Schlussfolgerungen zur nachhaltigen Entwicklung Stellung. Grundsätzlich begrüßt der Rat das Reflexionspapier als wichtiges Signal der Kommission für ein nachhaltiges Europa bis 2030 und stimmt in den wesentlichen Punkten mit der EK überein. Der Rat wiederholt vor allem seine Forderung von Juni 2017 nach einer umfassenden, übergeordneten und ehrgeizigen Umsetzungsstrategie auf EU-Ebene, die eine konkrete Zeitplanung, Ziele und Maßnahmen für die Umsetzung vorgibt. Der Rat spricht sich auch für eine Intensivierung der Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung aus und fordert deswegen eine Abstimmung von internen, sowie externen Maßnahmen. Außerdem sieht der Rat in der Stärkung von Partnerschaften und Beteiligung der Interessenvertretungen als wesentlich für die Umsetzung der Agenda 2030 und tritt deswegen für eine Stärkung der Multi-Stakeholder-Gruppe ein. (/ADD)

Als Teil der „EU SDG multi-stakeholder platform“ war der europäische Dachverband entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisation CONCORD beratend bei der Formulierung des Reflexionspapiers beteiligt und konnte schon im Formulierungsprozess wichtige zivilgesellschaftliche Punkte einbringen, die sich auch im Annex III wiederfinden lassen. Nichts desto trotz stellt der europäische Dachverband Forderungen an die EU-Kommission, die sich auf ihrem Blog wiederfinden lassen. Außerdem lässt sich eine kritische Policy Note der ÖFSE zum Reflexionspapier finden, der die unterschiedlichen Szenarien auf ihre Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit untersucht.

Nach den Einschätzungen der AG Globalen Verantwortung braucht es mehr als nur das internationale Engagement der EU für nachhaltige Entwicklung. Vielmehr verlangen wir einen klaren Aktionsplan für die Umsetzung der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung innerhalb der Europäischen Union, der gesamtgesellschaftlich umgesetzt wird und niemanden zurücklässt (Leave No One Behind).