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Eigentlich wollten die EU-Mitgliedstaaten bis 2015 das Ziel erreichen, 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) aufzuwenden. Tatsächlich erreichten die 28 EU-Mitgliedstaaten 2015 gemeinsam aber nur 0,44% ODA. Zudem waren 18% davon „inflated aid“, wie etwa die Kosten für Flüchtlinge im Inland, indirekte Studienplatzkosten oder Entschuldungen (siehe unten). Als neuer Zeithorizont für das 0,7% Ziel wurde 2030 definiert. Bei den gegenwärtigen Steigerungsraten wird es gemäß der Berechnungen des Aidwatch Reports bis 2052 dauern, bis 0,7% „echte“ EZA (genuine aid), ohne Phantomhilfe erreicht werden. Zwei Länder haben dieses Ziel bereits erreicht: Luxemburg und Schweden.

Ein Trend der im Aidwatch Report aufgezeigt wird, ist die sinkende Unterstützung für die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDCs) 2016. Die internationale Verpflichtung, 0,15%-0,2% des BNE für LDCs aufzuwenden wird aber immerhin von sechst EU Mitgliedstaaten (Luxemburg, Schweden, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Belgien und Niederlande) erfüllt.

Wie bereits im Vorjahr ist Österreich bei den Spitzenreitern im Bereich Phantomhilfe. Laut CONCORD Aidwatch Report sind 45% der österreichischen ODA „inflated“, die „genuine“ ODA liegt bei 0,22% statt bei 0,42%. Nur Spanien hat aufgrund von Entschuldungen einen noch höheren Anteil (54%). Der hohe Anteil in Österreich geht einerseits auf die Flüchtlingskosten in Österreich zurück, die im ersten Jahr gemäß den Regeln des OECD-DAC in die ODA einberechnet werden dürfen (die Regeln werden allerdings von den Mitgliedstaaten bestimmt). Andererseits ist die tatsächliche EZA, trotz der leichten Erhöhungen, deutlich niedriger als in vergleichbaren Staaten. In Belgien ist sie beispielsweise mit 1,65 Milliarden EUR mehr als doppelt so hoch wie in Österreich.

Wie wird Phantomhilfe berechnet?

Mittels der Inflated Aid Methodology wird im Bericht zwischen „echter Hilfe“ (genuine aid) und „Phantomhilfe“ (inflated aid) unterschieden. Letztere bezeichnet Ausgaben, die zwar gemäß der geltenden OECD-Regelungen in die ODA einberechnet werden dürfen, aber nicht unmittelbar entwicklungsrelevant sind:

Indirekte Kosten für Studierende aus ODA-Empfängerländern: Momentan stehen auf der Liste der ODA-Empfängerländer des DAC 146 Staaten. Die indirekten Studienplatzkosten für alle Studierenden mit einer dieser Staatsangehörigkeiten (darunter befinden sich u.a. die Türkei, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien) können in die ODA eingerechnet werden. Die ODA beinhaltet daher jene Leistungen, die Studierende aus Entwicklungsländern theoretisch an Kosten für Universitäten und Hochschulen verursachen. Ob Entwicklungsländer von dieser statistischen Maßnahme profitieren, wird dabei völlig außer Acht gelassen.

Ausgaben für Flüchtlinge in Österreich: Laut OECD-DAC dürfen die Kosten für Flüchtlinge und AsylwerberInnen, die in den ersten zwölf Monaten ihres Aufenthalts anfallen, in die ODA eingerechnet werden. Der entwicklungspolitische Mehrwert dieser Ausgaben wird von NGO-Seite stark bezweifelt. Durch die Einrechnung der Kosten für AsylwerberInnen konnte Österreich seine ODA 2016 um 539 Millionen Euro steigern.

Entschuldungsmaßnahmen: Obwohl Entschuldungen zweifelsohne von höchster Dringlichkeit für Entwicklungsländer sind, sollten diese nach Ansicht der NGOs nicht in die ODA einberechnet werden. Erstens handelt es sich dabei nicht um direkte budgetäre Aufwendungen für EZA. Zweitens entsprechen die hier einberechneten Gelder keinerlei den tatsächlich angefallenen Kosten, da die exorbitant hohen Summen oft erst durch Zinsen und Zinseszinsen zu Stande kommen. Außerdem wird nicht darauf geachtet, ob die Kredite überhaupt für entwicklungsrelevante Ausgaben aufgenommen wurden. Oft sind hohe Verschuldungen das Resultat staatlicher Garantien für Exportgeschäfte. So belaufen sich beispielsweise die Schulden des Sudan gegenüber Österreich auf 1,66 Milliarden Euro (2010), also deutlich mehr als die gesamte ODA. Entstanden sind diese Schulden in den 1970er Jahren aus bundesgarantierten Exportgeschäften im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes – ursprünglich waren es etwa 200 Millionen Euro, die sich über die Jahre durch hohe Zinsen vermehrt haben. 2015 fielen kaum Entschuldungen an laut dem Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungspolitik sollen sie aber 2018-2019 auf über 500 Millionen Euro jährlich ansteigen.

Gebundene Hilfe: Als Tied Aid bezeichnet man jene Mittel, die an Konditionalitäten bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen gebunden sind. Die Restriktionen bei der Beschaffung beschränken die Eigenverantwortung der Entwicklungsländer und verringern die Wirksamkeit sowie die Effizienz der Maßnahmen, wenn diese nicht in Entwicklungsländern, sondern oft teurer in den jeweiligen Geberländern erfolgt.

Eine häufige Replik auf die Kritik der Einberechnung von Flüchtlings- und Studienplatzkosten ist, dass alles korrekt einberechnet werde, man halte sich an die Vorgaben der OECD. Hier gilt es aber zu beachten, wie diese Vorgaben entstanden sind. Im Komitee für Entwicklungszusammenarbeit der OECD (OECD-DAC) bestimmen die Mitgliedstaaten darüber, was einberechnet werden darf – und blockieren alle Reformen, die zu sinkenden ODA-Zahlen führen könnten. Österreich setzt sich also auf der einen Seite in den zuständigen OECD-Gremien dafür ein, dass Flüchtlingskosten im Inland einberechnet werden dürfen, um später zu erklären, man halte sich bloß an die Richtlinien der OECD. 

Die Inhalte der österreichischen Länderseite wurden gemeinsam von der AG Globale Verantwortung, der KOO und der ÖFSE erstellt.


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(jm)