Die Wirkungsorientierung, die auch im Rahmen künftiger Budgets angewendet wird, ist als wichtiger erster Schritt zu verstehen, Ergebnisorientierung in Politik und Verwaltung nachhaltig zu verankern. Die Ministerien haben im Laufe der letzten Monate Ziele für ihre Aufgabenbereiche definiert – und zwar auf unterschiedlichen Ebenen. Erwünschte Wirkungen auf gesellschaftlicher Ebene sind gekoppelt an Output und Input/Aktivitäten-Ebene. Budget samt Zielvorgaben sind ab Herbst (nach Budgetrede) online abrufbar – ein Beitrag zu mehr Transparenz und erhöhter Rechenschaftspflicht.

‚Armutsmarker‘ für EZA-Projekte
Schon jetzt wurde uns das im Außenministerium festgelegte Ziel für EZA präsentiert: ‚Nachhaltige Verringerung von Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen’.

Indikatoren zur Fortschrittsmessung werden gerade erarbeitet und werden sich u.a. auf so genannte ‚Armutsmarker’ beziehen, die wiederum zur Bewertung von ADA-finanzierten Projekten herangezogen werden. Das vorgestellte Beispiel aus dem Außenministerium hat allerdings gezeigt, dass besondere Sorgfalt und Prüfung von Nöten ist: Die Bewertung der Wirkung, die im darauffolgenden Jahr im Rahmen einer Evaluierung erfolgt, steht und fällt mit der Qualität und Aussagekraft der Indikatoren – hier besteht Verzerrungsgefahr.

Gleichstellungsziele in den Ressorts
Fünf Wirkungsziele sind pro Untergliederung zu formulieren, eines davon zu Gender. Die Einführung eines verpflichtenden Gleichstellungsziel ist positiv zu bewerten – so setzten sich ämtliche Ressorts im Zuge der Zielformulierung inklusiv mit der Thematik auseinander. Von politischer Bedeutung ist weiters die Aufwertung des Rechnungshofes, der inhaltliches Feedback zu den geplanten Zielen geben wird. Welche Rolle die Zivilgesellschaft im Zuge der Zielformulierung spielen wird, ist noch nicht klar. Das Außenministerium hat angekündigt für künftige NGO-Inputs durchaus offen zu sein. Diesbezügliche Vorgaben and die Ministerien gibt es nicht, die Partizipationsmöglichkeiten lägen in der Verantwortung der einzelnen Ressorts.

Bei der wirkungsorientierten Haushaltsrechtsreform handelt es sich um eine Reform österreichischer Prägart: Es werden nicht erst gesellschaftlich erwünschte Ziele definiert und mit einem entsprechenden Budget versehen – sondern das Finanzministerium gibt das Budget vor, was die Planung der Zielvorgaben natürlich limitiert („top down“). Auffallend ist, dass paradoxer Weise der Zusammenhang zwischen Budget und Wirkung nicht abgebildet wird.

Austauschrunde mit BKA/ BMeiA
Bei einer Austausch-Runde Mitte Mai informierten Vertreter aus Bundeskanzleramt und Außenministerium* Mitglieder der AG Globale Verantwortung über den Prozess der Wirkungsorientierung, Status Quo und Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Partizipation.

* Dr. Johann Seiwald/ Bundeskanzleramt; Abteilungsleiter der Wirkungscontrollingstelle sowie MR Mag. Anton Mair/ Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Leiter der Abteilung Entwicklungspolitik – Strategie und Entwicklung in der Sektion VII. Das Bundeskanzleramt unterstützt die Ressorts bei der ressortinternen Wirkungssteuerung und Folgenabschätzung, fördert die einheitliche Qualität von Zielen und Indikatoren durch qualitätssichernde Maßnahmen und bringt die Ergebnisse des Wirkungscontrollings dem Nationalrat zur Kenntnis.

Dokumentation der Austauschrunde (für Mitglieder)