Forderungen der Entwicklungsländer ignoriert
Besonders deutlich wird dies beispielsweise bei jenen Forderungen, die die afrikanischen Nichtregierungsorganisationen als Voraussetzungen für das Gelingen von EZA im Hinblick auf Busan formulierten. Im letztgültigen, vierten Entwurf des Busan Outcome Documents finden sie sich kaum wieder.

Stärkung der Zivilgesellschaft – vage und allgemein
Unter ‚endorse democratic ownership’ wiesen die afrikanischen NRO besonders auf die nötige Stärkung der Zivilgesellschaft hin, die so in die Lage versetzt wird, ihre Rechte selbst einzufordern und Entwicklung zu forcieren. Im Busan Outcome Document findet die Stärkung der Zivilgesellschaft aber nur vage und sehr allgemein Eingang. Weder sind konkrete Maßnahmen zur Förderung enthalten noch wird diese Grundbedingung erfolgreicher Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsmaterie – und somit relevant für sämtliche Planungen und Handlungen – begriffen.

Wirtschaftswachstum als Ziel und Maßnahme
Die wichtigste Botschaft der afrikanischen, nicht-staatlichen AkteurInnen „Citizens need to be at the centre of all development programmes and projects“ wird aber noch in weiterer Hinsicht aus den Angeln gehoben. Einerseits weil das Busan Outcome Document die künftigen EZA-Interventionen der unterschiedlichen AkteurInnen (Staaten, Privatsektor, CSO) eben nicht in erster Linie an den Bedürfnissen und Rechten der Bevölkerung orientiert sehen will. Priorität haben Wirtschaftswachstum und ein starker Privatsektor – die so wichtige Unterscheidung zwischen der Wirtschaft vor Ort, die mitunter einen großen Beitrag zu Entwicklung leisten kann, und der oft wenig nachhaltig und sozial verantwortungslos agierenden multinationalen Ökonomie bleibt aus. Der Privatsektor muss sich laut Busan Outcome Document im Rahmen seiner EZA-Interventionen weder Menschenrechten noch ökologischer Nachhaltigkeit explizit verpflichtet fühlen.

Keine konkreten und klaren Zielvorgaben
Die afrikanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen forderten die Busan-Signatoren weiters dazu auf, die Übereinkünfte, die beim High Level Forum getroffen werden, mit klaren und konkreten Zielvorgaben zu versehen. Leider wird das Busan Outcome Document diesem Anspruch nicht gerecht. Damit fallen die Entwicklungsländer um eine der wenigen Möglichkeiten um, Rechenschaft von den Geberländern einzufordern. Die Nicht-Erfüllung der in Busan vereinbarten Prinzipien und Maßnahmen bleibt ohne Folgen.

Lieferbindungen de facto nicht aufgehoben
Sowohl die zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch die Regierungen der Entwicklungsländer haben die Geberländer mehrmals dazu aufgefordert, die Lieferbindungen aufzuheben. „We call on the donors to use local capacity where it exists and in circumstances where it does not work toward building this local capacity…“, riefen u.a. die afrikanischen NRO zur Stärkung der Strukturen vor Ort auf. Das Busan Outcome Document kommt diesem Ruf nur unzureichend nach: Vom Appell Lieferbindungen aufzugeben werden erstens die ‚emering donors’ (z.b.: China, Brasilien, Indien) ausgenommen. Zweitens wurde der Vorschlag, bis 2015 sämtliche Hilfe frei von Lieferbindungen zu halten, bisher nicht angenommen. Drittens bleibt gänzlich unberücksichtigt, dass ein beträchtlicher Teil der EZA zwar ‚offiziell’ ungebunden, inoffiziell aber sehr wohl an Bedingungen geknüpft ist. (siehe Artikel: Wie aus einem Geberland ein Empfängerland wird)