15 Prozent der Weltbevölkerung sind Menschen mit Behinderungen, von denen der Großteil in einkommensschwachen Ländern und in Armut lebt. Daraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf für die staatliche und nicht-staatliche Entwicklungszusammenarbeit.

„Inklusion ist auch in den SDGs* (Sustainable Development Goals) – den nachhaltigen Entwicklungszielen – von zentraler Bedeutung“ stellt Annelies Vilim, Geschäftsführerin des Dachverbandes der humanitären und entwicklungspolitischen Organisationen Österreichs fest.

„Deren zentraler Anspruch ist es, niemanden zurückzulassen. Diese neuen Ziele nehmen auch die reichen Staaten, also im Besonderen auch Österreich, in die Pflicht, sowohl innerstaatlich als auch in ihrer internationalen Zusammenarbeit. Außerdem ist Inklusion ein wichtiges Prinzip im österreichischen EZA-Gesetz, das umzusetzen ist – ohne wenn und aber oder Barrieren“, schließt Vilim.

*Mehr zu den SDGs auf Englisch (leicht lesbar):
http://iddcconsortium.net/resources-tools/agenda-2030-sdgs-easy-read-version

Konsenspapier „Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe“ der Globalen Verantwortung:
https://www.globaleverantwortung.at/images/doku/aggv_konsenspapier_november2012_final.pdf