Am 25. Juli 1993 nahmen Staats- und Regierungschefs aus 171 Staaten nach einer zweiwöchigen Konferenz die  „Vienna Declaration and
Programme of Action
“ an. Nach der ersten Weltkonferenz über Menschenrechte 1968 in Teheran sollten nun, nachdem die starren ost-west Grenzen in Auflösung begriffen waren, Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und deren Implementierung verhandelt werden. Mit über 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus aller Welt, darunter auch 800 verschiedene NGOs, war dies die größte Konferenz zu Menschenrechten in der Geschichte.

„All human rights are universal, indivisible and interdependent and interrelated“ heißt es in Artikel 5 der Wiener Deklaration von 1993. Die oftmals getätigte Unterscheidung zwischen zivilen und politischen Rechten einerseits und wirtschaftlich, sozialen und kulturellen Rechten anderseits soll dadurch überwunden werden. „The international community must treat human rights globally in a fair and equal manner, on the same footing, and with the same emphasis“ heißt es im Artikel weiter. Auch auf das Thema Entwicklung wird in der Erklärung umfassend eingegangen. Artikel 10 behandelt das Menschenrecht auf Entwicklung und fordert zu internationaler Zusammenarbeit auf: „The World Conference on Human Rights reaffirms the right to development […] as a universal and inalienable right and an integral part of fundamental human rights. […] States should cooperate with each other in ensuring development and eliminating obstacles to development. The international community should promote an effective international cooperation for the realization of the right to development and the elimination of obstacles to development. Lasting progress towards the implementation of the right to development requires effective development policies at the national level, as well as equitable economic relations and a favourable economic environment at the international level.“ Die feierliche Verabschiedung dieser Deklaration ist nun 20 Jahre her, während einige Fortschritte erzielt wurden (z.B. im Bereich der Menschenrechte von Frauen und die Schaffung des Postens der UN-Hochkommisarin für Menschenrechte) liegen Realität und die Absichtserklärungen auf dem Papier weit auseinander.

Zum 20. Jubiläum der „Vienna Declaration and Programme of Action“ fand am 25. und 26. Juni 2013 eine zivilgesellschaftliche Konferenz im Haus der EU in Wien statt. Über 140 internationale Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen kamen nach Wien, um gemeinsam eine neue Deklaration unter dem Titel „Reclaiming the Primacy of Human Rights“ zu verabschieden. Ihr Ziel: Die Vorrangigkeit der Menschenrechte zu verdeutlichen und deren Universalität und Unteilbarkeit zu unterstreichen. Einige Aspekte die bereits vor 20 Jahren eine bedeutende Rolle spielten, wie etwa die Menschenrechte von Frauen, und auch einige neue Aspekte, wie zum Beispiel Menschenrechte in Zeiten der Austerität, werden in den insgesamt 101 Artikeln behandelt. Die AG Globale Verantwortung war im Drafting-Team des Kapitels zur Post-2015 Agenda vertreten und organisierte zudem als Side-Event eine Diskussionveranstaltung zum Thema „Why human rights matter post-2015“. Die Deklaration wurde bereits auf der offiziellen Wien+20 Konferenz präsentiert und wird nun in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien verbreitet. Außerdem wurde zur Konferenz ein Forderungskatalog für den österreichischen Kontext erstellt.

Die vom BMeiA ins Leben gerufene Konferenz zu Wien+20 fand direkt im Anschluss an die zivilgesellschaftliche Konferenz statt. Am 27. und 28. Juni trugen hochrangige Persönlichkeiten ihre Jubiläumsreden in der Hofburg vor. Von offizieller Seite wurde dabei stets die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft betont. So erklärte zum Beispiel Vizekanzler Spindelegger: „Es ist die Aufgabe aller Regierungen, die Zivilgesellschaft und ihre Arbeit zu schützen und zu fördern“. Im Rahmen der Konferenz wurden zudem in drei Arbeitsgruppen Empfehlungen erarbeitet. Eine beschäftigte sich mit besserem Rechtsschutz für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, eine weitere zu Menschenrechten von Frauen und die dritte zur Post-2015 Agenda. In allen Gruppen waren TeilnehmerInnen aus internationalen und staatlichen Organisationen, der Wissenschaft wie auch der Zivilgesellschaft vertreten. Die Empfehlungen der Gruppen werden beim Menschenrechtsrat in Genf und bei der Generalversammlung der UNO im September präsentiert. 

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