Anlässlich der UN-Generalversammlung im Frühjahr 2006 wurde die Gründung des Human Rights Council (Menschenrechtsrat) mit Sitz in Genf beschlossen, gleichzeitig wurde die Einführung des Universal Periodic Review (UPR) unter der Schirmherrschaft des Human Rights Council festgelegt (Resolution 60/251). Dabei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme, inwieweit die 192 UN-Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen hinsichtlich dem Schutz und der Gewährleistung der Menschenrechte nachkommen. In einem Intervall von vier Jahren werden alle UN-Mitgliedsstaaten geprüft. Basis der Überprüfung sind ein Bericht des zu prüfenden Staates, Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen und eine Zusammenfassung des HRC-Sekretariats. Im Jänner 2011 wird sich auch Österreich erstmals dem UPR-Prozess unterziehen. Im Vorfeld übermittelte die AG Globale Verantwortung einen Bericht zur Lage der ÖEZA hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und der Umsetzung des Rechts auf Entwicklung.