Diese soll einen Beitrag dazu leisten, dass Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die EU einführen, ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten. Es soll dadurch dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen sowie die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern. Möglich ist das aber nur durch eine umfassende und ambitionierte Umsetzung der EU-Verordnung. Für eine solche schlägt die AG Globale Verantwortung konkrete Änderungen des Gesetzesentwurfs vor.

(sv)

Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Konfliktmineralienverordnung

Kommentar von Karin Küblböck (ÖFSE): EU-Konfliktmineralienverordnung – nationale Umsetzung als Lackmustest für unternehmerische Sorgfaltspflichten