Die AG Globale Verantwortung stellt fest, dass der NAP alle von der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschützten Lebensbereiche umfassen muss.

Durch die Ratifizierung der Konvention verpflichtet sich Österreich nicht nur zur innerstaatlichen Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern auch zur Umsetzung der Konvention in der internationalen Politik, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe.

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) hat einen Zusatz zu dieser Stellungnahme verfasst, der im Speziellen die EZA betrifft. Hier können Sie das Dokument einsehen

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