Länder des Globalen Südens haben einen großen Bedarf an Finanzmittteln, um die international vereinbarte Agenda 2030 und die 17 Nachhaltigen Entwicklungsziele umzusetzen und somit Armut zu reduzieren. Die massiven Auswirkungen der Covid 19-Pandemie haben diesen Bedarf weiter erhöht. Für diese Länder machen Einnahmen aus der Besteuerung von Unternehmen einen höheren Anteil am Gesamtsteueraufkommen aus als in wohlhabenderen Ländern und haben somit große Bedeutung. Jedoch entgehen ihnen jährlich hohe Einnahmen durch die Steuervermeidung von Unternehmen, die dann für wichtige Vorhaben wie beispielsweise die Verbesserung der Gesundheits- und Bildungssysteme fehlen.

Seit der Finanzkrise von 2008 hat die internationale Staatengemeinschaft daher Reformen des internationalen Steuersystems eingeleitet und bereits einige Schlupflöcher geschlossen. Teil dieser Reformen ist der sogenannte „Inclusive Framework“, den 134 der 140 Länder der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), darunter auch Österreich, umsetzen wollen. Dieser besteht aus zwei Säulen: Die erste Säule beschäftigt sich mit der Besteuerung der Gewinne der High Tech-Konzerne und strebt eine Umverteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten an. Die zweite Säule sieht die Einführung einer globalen Mindeststeuer von „mindestens“ 15 % für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro vor.

Wir weisen in unserer Stellungnahme darauf hin, dass gerade ärmere Länder des Globalen Südens von dem Reformvorhaben nicht ausreichend durch höhere Einnahmen profitieren könnten und schlagen konkrete Änderungen vor.


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Brief an BM Blümel inkl. Anhang (07.10.2021): Zwei Säulen-Plan – Vorschlag des Inclusive Framework/der G20 vom Juli 2021

(sv)