Stellungnahme zu Umwelt- und Sozialleitlinien

Gemeinsam mit 24 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen nahmen wir zu den neuen Umwelt- und Sozialleitlinien der EIB-Gruppe Stellung. In der Stellungnahme weisen wir insbesondere auf Lücken beim Thema Menschenrechte hin. So ermutigen wir die Bank etwa, sich in den Leitlinien zur Entwicklung einer Human Rights Strategy zu verpflichten, obligatorische Human Rights Risks Assessments sowie Human Rights Impact Assessments vorzusehen und sich zu null Toleranz gegenüber Repressalien zu bekennen.

Stellungnahme zu Standard 11 intermediated finance

In einer weiteren Stellungnahme, die von 16 zivilgesellschaftlichen Organisationen eingebracht wurde, kommentierten wir Standard 11 zu intermediated finance. 30% des Portfolios der EIB werden derzeit über Finanzintermediäre abgewickelt. Diese Form der indirketen Kreditvergabe birgt zahlreiche Risiken was die Einhaltung und Umwelt- und Sozialstandards angeht – Risiken, die die EIB in Standard 11 nur unzureichend adressiert. Daher fordern wir in unserer Stellungnahme die EIB unter anderem dazu auf, Screening, Überprüfung, Bewertung und Überwachung von Hochrisiko-KundInnen und Subprojekten zu verbessern; sicherzustellen, dass Finanzintermediäre keine Projekte finanzieren, die Menschenrechte verletzen; Transparenz bei Finanzintermediären zu fördern, um mögliche Risiken für Umwelt, Menschenrechte und Gesellschaft in einem frühen Stadium identifizieren und adressieren zu können; sowie sicherzustellen, dass Betroffene Zugang zum Beschwerdemechanismus der EIB haben.

Stellungnahme Umwelt- und Sozialrichtlinien

Stellungnahme Standard 11 – intermediated finance

(ir)