Icon Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist laut UN-Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte[1] ein angeborenes Recht eines jeden Menschen und die Voraussetzung, alle anderen Menschenrechte in Anspruch nehmen zu können. Der Pakt legt fest, dass Staaten das Recht auf Leben schützen und ungeklärte Todesfälle untersuchen müssen. Die Anwendung der Todesstrafe, Folter und eine unmenschliche Behandlung sind nicht mit dem Recht auf Leben vereinbar.[2] Amnesty International dokumentierte jedoch im Jahr 2022 mindestens 883 Hinrichtungen in 20 Ländern – die höchste Zahl seit 2018.[3] Das Recht auf Leben von Menschenrechtsverteidiger*innen,[4] also von Menschen, die ihre Rechte und die Rechte ihrer Familien und Gemeinschaften verteidigen, wird in vielen Ländern weltweit besonders häufig verletzt.

Dieses Recht ist eng mit dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und auf ein Leben in Würde verbunden, wozu auch die Agenda 2030 und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung umfassend beitragen. Beispielsweise SDG 2 (kein Hunger) und SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen), aber auch SDG 16: Werden Frieden, Gerechtigkeit und Institutionen gefördert, ermöglicht das einen gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz und schützt letztlich Menschenleben.

Wie die Dreikönigsaktion und ihre Partner*innen in Guatemala das Recht auf Leben stärken

In Guatemala werden Personen und Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, zunehmend kriminalisiert. Sie werden Opfer von Einbrüchen, Überfällen, Entführungen bis hin zu Morden, die in vielen Fällen weder gerichtlich verfolgt noch bestraft werden.[5] Anstatt ihre Rechte zu schützen, nutzt die Regierung das Rechtssystem, um Bäuer*innen, Gewerkschafter*innen, Indigene, Student*innen, LGBTIQ+-Personen und andere Menschenrechtsverteidiger*innen mit juristischen Verfahren unter Druck zu setzen und ihre Arbeit zu behindern.

Menschenrechtsverteidiger*innen in Guatemala stärken und schützen
Demonstrant*innen mit Transparent und Guatemala-Flaggen
© Dreikönigsaktion

Mehrere Partnerorganisationen der Dreikönigskation der Katholischen Jungschar dokumentieren seit vielen Jahren Menschenrechtsverletzungen in Guatemala. Etwa die Organisation UDEFEGUA, die andere Menschenrechtsorganisationen und -verteidiger*innen dabei unterstützt, Straftaten zur Anzeige zu bringen. UDEFEGUA bietet ihnen juristische Beratung, Strafverteidigung, psychologische Betreuung und Trainings, in denen sie erlernen, mit Bedrohungen umzugehen. Darüber hinaus erstellt UDEFEGUA mit gefährdeten Organisationen sowie Personen Sicherheitspläne und organisiert in akuten Fällen ihre Ausreise.

In einem jährlichen Bericht würdigt UDEFEGUA die bedeutende Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen öffentlich, dokumentiert zunehmende Aggressionen und zeigt ein besorgniserregendes Bild staatlicher Untätigkeit. Die Organisation ruft die guatemaltekische Regierung sowie Vertreter*innen der EU und UNO regelmäßig dazu auf, schützende Maßnahmen zu treffen, damit diese Personen ihre Arbeit fortsetzen können. Und sie fordert, die weit verbreitete Straflosigkeit für Korruption und Gewaltdelikte in Guatemala zu beenden.

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Partner*innen: Unidad de Protección a Defensoras y Defensores de Derechos Humanos Guatemala (UDEFEGUA, Einheit zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen in Guatemala)


Links


Fußnoten

[1] OHCHR: International Covenant on Civil and Political Rights

[2] OHCHR: General comment No. 36 on article 6: right to life

[3] Amnesty International: Amnesty International Report zur Todesstrafe 2022

[4] AG Globale Verantwortung: Recht, Menschenrechte zu verteidigen

[5] Global Witness (24.05.2023): Attacks against UDEFEGUA: Defenders in Guatemala are under siege to claim democracy back