Die 2008 von Österreich ratifizierte Konvention besagt, dass Staaten ihre Entwicklungszusammenarbeit für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen und behinderte Menschen in die Entscheidungen miteinbeziehen müssen. Die AG Globale Verantwortung als Dachverband der entwicklungspolitischen und humanitären Organisationen begrüßt diesen Antrag. Michael Bubik, Vorsitzender des Dachverbands: „Es ist ein deutliches Signal, dass alle Parteien für diesen Entschließungsantrag stimmen. Wir als Dachverband setzen nun alles daran, dass es auch zu konkreten Umsetzungsschritten kommt.“
1 Milliarde Menschen weltweit leben mit einer Behinderung, 80 Prozent von ihnen in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut und Ausgrenzung betroffen. Die Millenniumsentwicklungsziele können nur erreicht werden, wenn auch Menschen mit Behinderungen in alle Entwicklungsprogramme einbezogen werden.

„Wir begrüßen sehr, dass sich die Nationalratsabgeordneten aller Parteien für die Rechte von behinderten Menschen in Entwicklungsländern einsetzen“, kommentiert Rupert Roniger, Geschäftsführer von LICHT FÜR DIE WELT, die gestrige außenpolitische Debatte. „Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, konkrete Schritte zu setzen und die österreichischen Entwicklungsprojekte für alle Menschen zugänglich zu machen!“ Österreich könne auch international viel bewegen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken – bei den Vereinten Nationen, in den internationalen Finanzinstitutionen und gegenüber den Partnerregierungen im Süden.

Im November 2012 veröffentlichte die AG Globale Verantwortung ein Konsenspapier zu „Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe“. Das Papier beschäftigt sich mit Herausforderungen, erklärt Grundsätze des Handelns und die Grundprinzipien inklusiver Entwicklungszusammenarbeit und gibt Beispiele aus der Praxis, wie Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit verwirklicht werden kann.