Jedes Jahr treffen in New York hochrangige Delegationen aus verschiedenen Staaten zusammen, um die Umsetzung der 2030 Agenda und der SDGs zu diskutieren. Zudem sind Länder aufgefordert, sich regelmäßig einer freiwilligen Überprüfung (National Voluntary Review) zu stellen, in dem sie beim HLPF über bisherige Schritte und zukünftige Pläne berichten. Während sich 2016 und 2017 bereits 66 Staaten der freiwilligen Überprüfung stellten, plant Österreich erstmals 2020 zu berichten – wahrscheinlich als letzter Mitgliedstaat der EU. Die österreichische Schlusslichtrolle wird in dem Brief ebenso kritisiert wie das Fehlen einer gesamtstaatlichen, integrierten und strukturierten Vorgehensweise bei der Umsetzung der SDGs: Die Veröffentlichung der im März erschienene „Darstellung“ mit dem Titel „Beiträge der Bundesministerien zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch Österreich“ wird zwar begrüßt, es fehlen aber weiterhin Informationen, welche weiteren Schritte geplant sind, und wer dafür die politische Verantwortung übernimmt. Das Vorgehen der Bundesministerien ist zu wenig transparent (es gibt z.B. keinerlei Informationen über die Arbeit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe), die in der 2030 Agenda festgeschriebene Partizipation der verschiedenen Stakeholder geschieht nur punktuell. Hier wird für ein langfristiges und strukturiertes Vorgehen gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern plädiert.

Der gemeinsame Brief erging an die beiden für die Koordination der interministeriellen Ressortgruppe zuständigen Sektionsleiter aus BKA und BMEIA sowie an alle in der Darstellung der Bundesministerien angeführten „SDG-AnsprechpartnerInnen“.

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(jm)