Barbara Helige, die Präsidentin der österreichischen Liga für Menschenrechte erklärt: „Die periodisch stattfindende Überprüfung der Menschenrechtssituation in Österreich durch den UN-Menschenrechtsrat ist eine wichtige Standortbestimmung. So gibt es z.B. beim Schutz vor Diskriminierung starken Nachholbedarf. Aber auch die Durchsetzung und die Finanzierung der Schutzmaßnahmen lassen noch zu wünschen übrig. Es gibt noch viel zu tun.“

Am zivilgesellschaftlichen Berichtnahmen mehr als 250 Teilorganisationen unterschiedlichster Dachorganisationen teil, darunter Nichtregierungsorganisationen wie der österreichische Behindertenrat, das Netzwerk Kinderrechte und der Verein ZARA, aber auch das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und das an der Universität Graz angesiedelte UNESCO Zentrum zur Förderung der Menschenrechte.

„Ohne die Arbeit der teilnehmenden Organisationen in ihren jeweiligen Spezialgebieten, wäre die Erstellung des Berichts nicht geglückt“, erklärt für das Koordinationsteam der österreichischen Liga für Menschenrechte Rechtsanwalt Florian Horn. Das Team hat eine bewusste Entscheidung getroffen keine der Grundrechtsverletzungen während der laufenden Covid19-Krise zum Thema zu machen. Trotzdem haben sich insgesamt 152 Beanstandungen und notwendige Handlungspunkte ergeben. Das ist mehr als bei jedem Bericht zuvor. „Die Maßnahmen zu Covid19 konnten auch deswegen nicht zum Thema gemacht werden, weil belastbare Daten zur Überprüfung fehlen. Dies spiegelt einen der in verschiedenen Teilbereichen immer wieder festgestellten Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns wider“, sagt Horn.

Inhaltliche Punkte umfassen die Schaffung eines einheitlichen Grundrechtskatalogs im Verfassungsrang, wirksame Mechanismen auch gegen große transnationale Konzerne, eine Sicherstellung, dass der laufende Nationale Aktionsplan gegen Rassismus wirklich alle Formen von Rassismus erfasst und realistische und messbare Indikatoren enthält, Transparenz und Gegenmaßnahmen in Fällen des Polizeimissbrauchs, sowie vieles andere.

Besonders wichtig ist auch der Einsatz Österreichs in der Welt. „Damit Österreich weltweit zum Schutz der Menschenrechte beitragen kann, braucht es ausreichende finanzielle Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe. Entwicklungspolitische Projekte schützen und wahren die universell gültigen Rechte weltweit. Österreich stellte 2019 aber anstelle des international vereinbarten Ziels, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungsleistungen aufzuwenden, nur 0,27% bereit“, betont Annelies Vilim, Geschäftsführerin des Dachverbandes Globale Verantwortung, einer der teilnehmenden Organisationen. „Andere Länder haben ihre Hausaufgaben bereits erledigt: Deutschland hat erst vor wenigen Tagen ein 3 Mrd.-Unterstützungspaket für Länder des Globalen Südens auf den Weg gebracht“, so Vilim.

Weitere ausgewählte Forderungen und Maßnahmen

§ Schaffung eines umfassenden Nationalen Aktionsplans (NAP) für Menschenrechte auf Basis der OHCHR-Empfehlungen 2011 und 2015 und Konsultation der Zivilgesellschaft. Erarbeitung und Implementierung spezifischer Aktionspläne (Schutz von Kindern, Wirtschaft und Menschenrechte, Behindertenrechtskonvention, Antidiskriminierung) und Sicherstellung budgetärer Mittel zu deren Umsetzung

§ Erstellung eines Nationalen Aktionsplans „Gewaltschutz für Frauen“ und unbefristete vertragliche Absicherung der bestehenden Frauenhäuser und Frauen- und Mädchenberatungsstellen in allen Bundesländern sowie Bereitstellung notwendiger Ressourcen

§ Schulische Unterstützungssysteme für Schüler*innen mit mehrfachen Problemlagen zB auch durch die Gefahr von Ausgrenzung aufgrund der Herkunft oder des sozialen Hintergrunds und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen.

§ Teilhabe aller Menschen auch mit Behinderungen an einem inklusiven Arbeitsmarkt.

§ Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, Sicherstellung von finanziellen Mitteln für die Justiz auf allen Ebenen; Schaffung einer parteipolitisch unabhängigen Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften und volle Transparenz bei Weisungen

§  Unabhängige Untersuchungseinrichtung für Fälle von Polizeimissbrauch und adäquate Aufarbeitung von Misshandlungsfällen, Transparenz und Gegenmaßnahmen gegen „ethnic profiling“

§  Sicherstellung der Öffentlichkeitsbeteiligung im parlamentarischen Prozess (echte Begutachtungsverfahren) und Sicherstellung einer effektiven Arbeit des Parlaments.

Hintergrundinformation zum UPR

2006 schuf der Menschenrechtsrat das Instrument des Universal Periodic Review (UPR) zur Überprüfung aller Staaten, die den Vereinten Nationen angehören. Gegenstand ist im Unterschied zu anderen Instrumenten eine umfassende Überprüfung der Menschenrechtslage über alle Lebensbereiche hinweg. Sie erfolgt alle vier bis fünf Jahre in sogenannten Cycles bzw Umläufen. Die erste Überprüfung Österreichs fand im Jahr 2011 statt, die zweite im Jahr 2015. Nunmehr steht die dritte Überprüfung des Jahres 2020 an.

Das UPR-Verfahren sieht vor, die Zivilgesellschaft in den Erstellungsprozess des Staatenberichts einzubinden, aber ermöglicht auch direkte Berichte der Zivilgesellschaft an den Menschenrechtsrat. Der „Peer Review“-Prozess des UPR, also die Zusammenarbeit aus Regierung und Zivilgesellschaft, gewährt den ganzheitlichen Schutz und die Förderung der Menschenrechte, da nicht nur die Regierung eines Staates, sondern auch NGOs und andere wesentliche Organisationen unabhängige Berichte erstellen. Die Österreichische Liga für Menschenrechte hat sich zum Ziel gesetzt, in ihrem Gemeinsamen Bericht einer möglichst großen Zahl an Organisationen die Chance zu geben, im Bereich ihrer Spezialgebiete Verbesserungen anzuregen, Forderungen zu stellen, aber auch Fortschritte aufzuzeigen.


Links