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Die Universellen Menschenrechtsprüfung ist ein Instrument des 2006 geschaffenen Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen. Sie sieht die regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 193 Staaten, die den Vereinten Nationen angehören, vor und zwar im Rahmen eines Peer Review Prozesses durch andere Staaten und der Zivilgesellschaft. Jeder Staat soll einmal innerhalb von vier Jahren überprüft werden, um sicherzustellen, dass

  • wirklich alle Staaten gleichwertig überprüft werden,
  • Schutz und Förderung der Menschenrechte in keinem Land der Welt eine „innere Angelegenheit“ sind und
  • wirklich alle Staaten gleichwertig überprüft werden.

Geregelt wird der Ablauf der Universellen Menschenrechtsprüfung durch Resolution 5/1 des Menschenrechtsrates vom 18. Juni 2007. Details dazu sind auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie auf dem Webportal des United Nations Human Rights Council abrufbar.

Vor diesem Hintergrund umfasste unsere Joint Submission eine Analyse zum Stand der OEZA und der humanitären Hilfe im Hinblick auf die Menschenrechte sowie die Einhaltung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen und Aspekte der Unternehmensverantwortung – inklusive entsprechender Empfehlungen zur Ausnutzung von Potentialen und für Verbesserungen. Unter anderem sprachen wir in der Joint Submission konkret den Rahmen für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen oder Menschenrechtsansatz in der OEZA an. Außerdem wiesen wir auf die spezielle Situation durch COVID-19 hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte hin. Denn, um humanitäre Katastrophen und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, benötigen Länder des Globalen Südens die Unterstützung Österreichs mehr denn je.

Die in unserer Joint Submission umfasste eingebrachten Punkte umfassten:

  • Analyse zum Stand der OEZA und der humanitären Hilfe im Hinblick auf die Menschenrechte sowie die Einhaltung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen und Aspekten der Unternehmensverantwortung inklusive Empfehlungen
  • Rahmen für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen (geringe ODA-Quote und das niedrige Budget für Humanitäre Hilfe 0,27% BNE anstatt 0,7%, AKF Entwicklungen, Anteil ODA-Quote für LDC, Auswirkungen von COVID-19)
  • Qualitative Aspekte von OEZA, humanitärer Hilfe und Unternehmensverantwortung (gesamtstaatlicher Ansatz von OEZA, PCSD, Humanitäre Hilfe, Unternehmensverantwortung)
  • Menschenrechtsansatz in der OEZA (Geschlechtergerechtigkeit, Beteiligung der Zivilgesellschaft, Menschen mit Behinderung)

Weiterführende Linksammlung:

(lw)