Europäischer Konsens zur Humanitären Hilfe

Das erste Mal verfügt somit die Europäische Union als Ganzes (Kommission und Mitgliedstaaten) über ein gemeinsames Grundsatzdokument zu Humanitärer Hilfe. Der Europäische Konsens soll die Koordinierung innerhalb der EU verbessern und eine verantwortungsvolle Geberpraxis sicherstellen. Es wird betont, dass eine erfolgreiche Bereitstellung Humanitärer Hilfe nur durch die enge Zusammenarbeit aller beteiligten AkteurInnen auf internationaler Ebene erreicht werden kann.

Diese Grundsatzerklärung bekräftigt unter anderem, dass die EU-Hilfe

* eindeutig auf den humanitären Grundsätzen der Neutralität, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit beruht
* den Opfern von Krisen schnell und effizient auf der Grundlage einer sorgfältigen Bedarfsermittlung bereitgestellt werden muss.

Der „Europäische Konsens zur Humanitären Hilfe“ bildet neben dem im Jahr 2005 verabschiedeten „Europäischen Konsens über Entwicklungspolitik“ die Basis für die europäischen Hilfsleistungen.

Wichtige Dokumente zur Humanitären Hilfe auf EU-Ebene: