Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
(März 2010) Am 18. Dezember 2007 unterzeichneten die Präsidenten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union im Namen der 27 EU-Mitgliedstaaten den so genannten „Europäischen Konsens zur Humanitären Hilfe“ (European Consensus on Humanitarian Aid).
Europäischer Konsens zur Humanitären Hilfe
Das erste Mal verfügt somit die Europäische Union als Ganzes (Kommission und Mitgliedstaaten) über ein gemeinsames Grundsatzdokument zu Humanitärer Hilfe. Der Europäische Konsens soll die Koordinierung innerhalb der EU verbessern und eine verantwortungsvolle Geberpraxis sicherstellen. Es wird betont, dass eine erfolgreiche Bereitstellung Humanitärer Hilfe nur durch die enge Zusammenarbeit aller beteiligten AkteurInnen auf internationaler Ebene erreicht werden kann.
Diese Grundsatzerklärung bekräftigt unter anderem, dass die EU-Hilfe
* eindeutig auf den humanitären Grundsätzen der Neutralität, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit beruht * den Opfern von Krisen schnell und effizient auf der Grundlage einer sorgfältigen Bedarfsermittlung bereitgestellt werden muss.
Der „Europäische Konsens zur Humanitären Hilfe“ bildet neben dem im Jahr 2005 verabschiedeten „Europäischen Konsens über Entwicklungspolitik“ die Basis für die europäischen Hilfsleistungen.
Wichtige Dokumente zur Humanitären Hilfe auf EU-Ebene: