Konkret werden die elf Staaten Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien die FTS einführen dürfen. Eine EU-weite Einigung war nicht möglich.

Wie die FTS genau gestaltet werden soll, ist noch nicht klar. Dazu muss die EU-Kommission einen Vorschlag machen. Optimistisch: Österreich hat Erlöse aus dieser Steuer bereits ab Jänner 2014 budgetiert.

 

Prinzipiell begrüßenswert

Die Einführung der FTS ist aus Sicht der AG Globale Verantwortung prinzipiell begrüßenswert, weil sie damit eine langjährige Forderung vieler NGOs aufgreift. Diese drängen darauf, die Erlöse aus dieser Steuer für soziale und ökologische Maßnahmen sowie die Entwicklungszusammenarbeit Zweck zu widmen. Auch die AG Globale Verantwortung und ihre Mitgliedsorganisationen fordern eine verpflichtende Zweckbindung der Erlöse aus dieser Steuer für nationale und internationale Prioritäten und Aufgaben – siehe HIER.

 

Nur ein erster Schritt

Die Einführung der FTS ist aber nur ein erster Schritt: Denn es wird essentiell sein, die Erlöse aus dieser Steuer sinnvoll zu verwenden und u.a. der globalen Armutsbekämpfung zukommen zu lassen – was ja auch die ursprüngliche Intention war. Gerade für Österreich – das seinen internationalen Verpflichtungen bei der globalen Armutsbekämpfung nach wie vor meilenweit nachhinkt – wäre dies eine Möglichkeit, das 0,7-Prozent-Ziel für Entwicklungszusammenarbeit doch noch zu erreichen.

 

In Österreich gibt es nämlich einen bereits bestehenden und von vier Parteien unterstützten Entschließungsantrag, der eine Verwendung von Erlösen aus einer Devisentransaktionssteuer für Mittel der Entwicklungszusammenarbeit vorsieht.