Die Kommission verpflichtet sich zur Förderung eines günstigeren Umfelds für zivilgesellschaftliche Organisationen, damit diese ihrer Rolle – soziales Engagement und Eintreten für Transparenz und ein verantwortliches Regierungshandeln – voll und ganz nachkommen und zur politischen Entscheidungsfindung beitragen können.

Dieser Mitteilung geht eine langjährige Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Gruppen voraus und liegen insbesondere die Ergebnisse eines sogenannten „strukturierten Dialogs“, einer zweijährigen Konsultation (einschließlich einer Online-Konsultation) der Zivilgesellschaft Europas, Asiens, Lateinamerikas, Afrikas und der Nachbarschaftsregion, zugrunde. Auch die AG Globale Verantwortung hat einen Beitrag zur Online-Konsultation geleistet und gemeinsam mit einigen Mitgliedsorganisationen die 19 von der Kommission gestellten Fragen beantwortet.

Vorgeschlagen wird in der Kommissionsmitteilung eine neue EU-Strategie, um vor allem lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen bei ihrem Einsatz für demokratisches Regieren und gerechte Entwicklung mehr Handlungsmöglichkeiten zu verschaffen.

 

Folgende drei Prioritäten werden festgelegt:

  • Intensivierung der Bemühungen zur Förderung günstiger Rahmenbedingungen für die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Partnerländern
  • Förderung einer effektiven und strukturierten Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen an nationalen Strategien der Partnerländer, am Programmierungszyklus der EU und an internationalen Prozessen  
  • Steigerung der Fähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, ihre Rolle als eigenständige Entwicklungsakteure wirksam wahrzunehmen

 

Der Schwerpunkt der EU-Strategie wird auf dem Einsatz der zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Festigung demokratischer Prozesse, den Aufbau von Kontrollsystemen und die Erzielung besserer Entwicklungsergebnisse liegen. Wie diese Vorhaben konkret in die Praxis umgesetzt werden könnten und nach welchen objektiven und transparenten Kriterien die CSOs unterstützt werden könnte, ist anhand der Mitteilung weniger klar erkennbar. Von den insgesamt 14 Seiten nimmt das Kapitel „Gestaltung der EU-Unterstützung“ kaum eine halbe Seite ein.