Der Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012-2015 listet die Herausforderungen, Ziele und Konsolidierungsmaßnahmen bzw. Reformen für das Ressort Außenpolitik auf. Die Herausforderungen scheinen übersichtlich, die Ziele ambitiös, die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen nehmen sich recht bescheiden aus. Von außen betrachtet wirkt das ganze recht phantasie- und mutlos.

 

Vor allem aber bleibt die Frage offen, wie mit den vorgesehenen Reformen die gesteckten Ziele erreicht werden sollen – denn die beiden Kapitel entsprechen einander in keinem Punkt.

 

Ztl: Bekenntnis zur EZA wird weiterhin vermisst

 

Vor allem vermisst die AG Globale Verantwortung jedoch ein klares Bekenntnis zur Entwicklungszusammenarbeit. „Dieses Vokabel taucht kein einziges Mal auf, einzelne Aspekte der EZA werden punktuell angesprochen. „Die Republik hat sich erst vor wenigen Jahren ein Gesetz gegeben (2003), das klare Vorgaben macht“, erinnert sie. Als erstes Ziel unter Paragraph § 1. wird ’die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung’ genannt. Der Bund hat sich per Gesetz (unter Absatz 5 dess. § 1) verordnet, in ’allen Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können, die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik zu berücksichtigen’. „Wo findet sich dieser Anspruch der Republik Österreich wieder?“, fragt Navara.

 

Gegen Armut anzugehen ist nicht nur ein moralischer Imperativ. Weniger Armut ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es auch Österreich gut geht. Gute diplomatische Beziehungen, Sicherheit, Wirtschaftswachstum und Wohlstand gibt es aber nicht umsonst: „Entwicklungszusammenarbeit bringt langfristig einen klaren return on investment. Um in den Genuss dieser Umwegrentabilität zu kommen, ist jedoch ein Mindestmaß an visionärer Kraft, Bekenntnis und Finanzierung erforderlich.“