Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
(02.07.2014 – Bericht) Am 23. Juni hat der EU-Rat der AußenministerInnen früher als erwartet die ersten Ratsschlussfolgerungen zur Rolle des Privatsektors in der Entwicklungspolitik angenommen. Diese formulieren Prinzipien der EU zum Thema, weitere Schlussfolgerungen zur Umsetzung dieser Prinzipien folgen im Winter. Grundsätzlich geht es dabei sowohl um die Entwicklung des Privatsektors in Partnerländern als auch die Kooperation mit dem Privatsektor im Allgemeinen, um die Wirkung der Aktivitäten der EU und ihrer Mitgliedsstaaten im Bereich Entwicklung(szusammenarbeit) zu erhöhen.
Mit den ersten Ratsschlussfolgerungen reagierte der Rat der AußenministerInnen auf die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Mai, die den Prozess zur Entwicklung eines strategischen Rahmenwerks zu diesem Thema in Gang setzte (deutsche Version hier). Die AG Globale Verantwortung hatte gemeinsam mit dem europäischen Dachverband CONCORD Bedenken zu den Inhalten dieser Mitteilung geäußert und konkrete Empfehlungen abgegeben. Einige unserer Anliegen finden sich in den Schlussfolgerungen wieder: Die Unterstützung für die Entwicklung des Privatsektors soll den Grundsätzen von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit sowie einem menschenrechtsbasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit folgen. Die Bedeutung von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen, sozialen Unternehmen und Genossenschaften im formellen und informellen Sektor werden stärker betont wie auch die des Unternehmertums und der Beschäftigung von Frauen und jungen Menschen.Ebenso wird erwähnt, dass Investitions-, Handels- und Unternehmenstätigkeiten in und mit Partnerländern Menschenrechte wahren müssen, menschenwürdige Arbeit und nachhaltige Entwicklung fördern sollten und Grundsätzen der Verantwortung, Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen folgen sollten.
Entscheidend wird jedoch sein, wie diese Prinzipien umgesetzt werden sollen. Das wird in den zweiten Ratsschlussfolgerungen im Winter festgelegt werden. In diesem Sinne bleiben viele der Bedenken der Zivilgesellschaft aufrecht, insbesondere ob Public Private Partnerships tatsächlich zu Armutsreduktion und Nahrungssicherheit beitragen können und ob durch Blending, also die Unterstützung privater Investitionen mit öffentlichen Geldern, wirklich zusätzliche Mittel mobilisiert werden können. Um sicherzustellen, dass die Unterstützung des und die Kooperation mit dem Privatsektor tatsächlich positive Auswirkungen hat, müssen klare Rahmenbedingungen, Mindeststandards und Mechanismen für Monitoring und die Evaluierung festgelegt werden. Die AG Globale Verantwortung und CONCORD werden daher weiterhin ihre Anliegen einbringen.
Weitere Informationen zum Thema:Presseaussendung von CONCORD zu den Ratsschlussfolgerungen
(sv)