Nach Willen der EU hätten bereits Ende 2007 alle EPAs (Economic Partnership Agreements) mit den AKP-Ländern (Afrika, Karibik, Pazifikstaaten) unter Dach und Fach sein sollen. Bis heute wurde aber nur ein vollständiges Abkommen unterzeichnet, und zwar zwischen der EU und den CARIFORUM-Staaten (mit Ausnahme von Haiti).* Mit den weiteren Regionalgruppen ** steht die EU nach wie vor in Verhandlungen, sowohl was die Unterzeichnung und Ratifizierung von Interimsabkommen als auch die Verhandlung über vollständige EPAs betrifft. 

Interimsabkommen teilweise ausverhandelt 

Interimsabkommen, die bis zu einer Übereinkunft über die endgültigen EPAs die wirtschaftlichen Beziehungen regeln sollen, wurden bereits mit einigen Ländern des südlichen Afrikas (SADC) ausgehandelt, jedoch aufgrund des Widerstands von Südafrika, Namibia und Angola noch nicht unterzeichnet. Mitte März einigten sich VertreterInnen von SADC und EU zu bisher umstrittenen Details. Die EU will die ausverhandelten Änderungen allerdings nicht in das Interimsabkommen, sondern in die erst zu verhandelnden endgültigen EPAs aufnehmen. 

Während die ostafrikanischen  Staaten vermutlich kurz vor der Unterzeichnung eines Interimsabkommens mit der EU stehen und bereits über ein vollständiges Abkommen verhandeln, sieht sich die EU in Zentralafrika mit großer Uneinigkeit unter den Staaten konfrontiert. Außer mit Kamerun konnte dort noch kein Interimsabkommen ausverhandelt werden. In Westafrika ist die Situation ähnlich. Mit Ausnahme von Ghana und der Elfenbeinküste wurden noch keine Abkommen mit der EU unterzeichnet, da die Staaten vor allem in handelspolitischen Belangen unterschiedliche Interessen durchsetzen möchten. 

EU will Ratifizierung durchsetzen 

Der Druck auf die Entwicklungsländer, der Unterzeichnung von EPAs und Interimsabkommen zuzustimmen, ist groß: Da die bestehenden Wirtschaftsabkommen mit den AKP-Staaten nicht den WTO-Regeln entsprechen, fordern die EU-Mitgliedsstaaten einen raschen Abschluss der Verhandlungen und eine baldige Umsetzung der EPAs. Die derzeitige Situation sieht für die Entwicklungsländer Handels-Privilegien vor, die aufgrund der ungleichen Ausgangspositionen auch unbedingt notwendig sind. Diese Sondervereinbarung widerspricht aber der Meistbegünstigungsklausel der WTO, nach der ein Mitglied der Welthandelsorganisation, das einem Land einen Vorteil gewährt, alle anderen Länder, die der WTO angehören, ebenso behandeln muss. 

EPAs verschlechtern Chancen auf Entwicklung 

Diese „reziproken“ Freihandelsabkommen würden die (instabilen) lokalen Märkte der AKP-Staaten, vor allem der afrikanischen Länder, einem nicht zu gewinnenden Wettbewerb mit dem starken europäischen Handel aussetzen. Die von der EU angestrebte Liberalisierung macht die Wirtschaft in den Entwicklungsländern auch abhängiger vom Welthandel, das heißt, Krisen wie die derzeitige würden die Entwicklungsländer deutlich härter treffen als dies ohnehin schon der Fall ist. Neben der Öffnung der Produktmärkte ist auch eine Liberalisierung der Dienstleistungen im Rahmen der EPAs vorgesehen. Für viele Länder hätte diese drastische Auswirkungen, da die oft schwachen institutionellen Systeme in den Entwicklungsländern mit europäischen Ländern und Firmen kaum konkurrieren könnten. 

EU bietet Entwicklungsländern keine Alternative zu EPAs 

Jene Länder, die nicht unter die Definition LDC (least developped countries) fallen und sich somit einer Nicht-Unterzeichnung der EPAs leichter entziehen können, müssen Nachteile (weniger Entwicklungshilfeleistungen, etc.) in Kauf nehmen. Als Alternative für jene Länder, die den EPAs nicht zustimmen, ist die Eingliederung ins GPS (general system of preferences) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Übereinkunft, die weniger Privilegien als die bisher bestehende vorsieht. In der Vergangenheit wurde vielen afrikanischen Staaten (Gabun, Kongo, etc) die Aufnahme ins GPS-Programm allerdings verweigert. Als Begründung dafür nennt die Europäische Kommission Menschenrechtsverletzungen, die in diesen Staaten passieren. Ein Grund allerdings, der beispielsweise für die Integration von Kolumbien in das GPS-Programm keine Rolle spielt – auch wenn es dort immer wieder zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung durch den Staat kommt. 

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* CARIFORUM – Caribbean Forum of African, Caribbean and Pacific States: Dominikanische Republik, Guyana, Jamaika, Barbados, Trinidad und Tobago, Surinam, St. Vincent und die Grenadinen, Dominica, Antigua und Barbuda, St. Kitts und Nevis, die Bahamas, Belize, Grenada und St. Lucia. 

** ECOWAS – Economic Community of West African States 

CEMAC – La Communité économique et monétaire de l’Afrique centrale – Zentralafrikanische Staaten 

SADC – Southern African Development Community : Südafrika, Namibia, Mosambik, Lesotho, Swasiland, Botswana, Simbabwe, Sambia, Angola, Demokratische Republik Kongo, Tansania, Malawi, Mauritius und Seychellen 

EAC – East African Community 

The Pacific Region