Die AG Globale Verantwortung beteiligte sich im August 2021 mit zwei Stellungnahmen an der öffentlichen Konsultation der EIB zu ihrem neuen Rahmen für soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Der im Anschluss an die Konsultationen überarbeitete Entwurf soll nun im Februar 2022 vom Aufsichtsrat der EIB beschlossen werden. Auch der überarbeitete Entwurf bleibt jedoch im Bereich der Menschenrechte und bei der Abwicklung von Projekten hinter den höheren Standards anderer Internationaler Finanzinstitutionen zurück. Deshalb drängen wir gemeinsam mit 21 zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem Call to Action an die Direktoren der EIB auf deutliche Nachbesserungen. Im Bereich Menschenrechte empfehlen wir etwa obligatorische Human Rights Risks Assessments sowie Human Rights Impact Assessments, in Bezug auf Finanzintermediäre eine verpflichtende Überprüfung von Hoch-Risikoprojekten durch die Bank selbst.  

CSO-Brief zum überarbeiteten Entwurf, 25.1.2022

(ir)