Im Rahmen des UPR (Universal Periodic Review) werden die Mitgliedsstaaten der UN alle vier Jahre zur Menschenrechtssituation in ihrem Land und zur Erfüllung ihrer Pflichten geprüft und erhalten Empfehlungen der anderen Mitgliedsstaaten. Österreich wurde 2011 das erste Mal geprüft und hat damals die Empfehlung 93.33 von Bangladesch erhalten, die ODA auf 0,7% des BNE zu erhöhen.

Im November wird Österreich zum zweiten Mal geprüft, auch mit Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen von 2011. Daher hat die AG Globale Verantwortung die Erfüllung Österreichs Pflichten in Bezug auf das Recht auf Entwicklung und der Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte (siehe Artikel 2.1 des WSK-Pakts) erneut beurteilt. Dabei stehen Quantität und Qualität von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe, die Umsetzung von Politikkohärenz für Entwicklung und eines menschenrechtsbasierten Ansatzes im Vordergrund. 

Die AG Globale Verantwortung kommt zum Schluss, dass Österreich seinen menschenrechtlichen Pflichten nicht nachkommt.
Denn:
 

  • es werden nicht ausreichend Mittel eingesetzt
  • es bestehen Mängel in Struktur, Koordinierung und Kohärenz von EZA und Humanitärer Hilfe,
  • der menschenrechtsbasierte Ansatz wird nicht durchgehend in allen Aktivitäten der öffentlichen EZA  umgesetzt und
  • Politikkohärenz im Interesse von Entwicklung wird nicht sichergestellt.

Die AG Behinderung und Entwicklung hat einen eigenen Beitrag erstellt. Die AG Globale Verantwortung unterstützt außerdem den Beitrag des Netzwerks Soziale Verantwortung zum Thema Menschenrechte und Unternehmensverantwortung und ist am gemeinsamen zivilgesellschaftlichen Beitrag der Initiative Menschenrechte .Jetzt. beteiligt.

(26.05.2015 – UPDATE):  In einem Brief an den Gesandten Dr. Doujak hat die AG Globale Verantwortung zum Entwurf des zweiten Staatenberichts zur UPR-Prüfung Stellung genommen.

(16.11.2015 – UPDATE): Die AG Globale Verantwortung machte in Briefen eine Reihe von Staaten auf oben stehende Themen aufmerksam und schlug vor, sie beim UPR Österreichs zu thematisieren (z.B: Brief an Norwegen).

Weitere Informationen:

Beitrag der AG Globale Verantwortung
Beitrag der AG Behinderung und Entwicklung
Beitrag des Netzwerks Soziale Verantwortung (unterstützt von der AG Globale Verantwortung)
Beitrag der AG Globale Verantwortung 2010

UPR-Bericht 2011 (siehe Empfehlung 93.33)
Stellungnahme zum Entwurf des 2. Staatenberichts zur UPR-Prüfung

(sv)