Catherine Ashton, Hohe Repräsentantin der EU Außen- und Sicherheitspolitik, hat sich am 21. Juni in Madrid schließlich doch mit Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für institutionelle Beziehungen und Verwaltung, Miguel Ángel Moratinos, Präsident des Rats der Europäischen Union, sowie mehreren VertreterInnen des EU-Parlaments in Sachen Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD bzw. EEAS: European External Action Service) über die zwei großen Themen – politische Verantwortung und Verwaltungsstruktur – geeinigt.

 

Start im Dezember geplant

 

Das Europäische Parlament soll plangemäß im Juli eine Resolution, die die Einigung in Madrid bestätigt, verabschieden. Diese grundsätzliche Einigung ermöglicht es Ashton, über den Sommer mit den Vorbereitungen für den EEAS fortzufahren. Die formale Verabschiedung des Gesetzesentwurfs wird allerdings nicht vor Herbst stattfinden, außerdem müssen auch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Der Auswärtige Dienst sollte laut derzeitigem Plan – bzw. wenn es nicht zu Verzögerungen kommt – am 1. Dezember, also genau ein Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages starten.

 

Parlament mit Einigung zufrieden

 

Parlamentsmitglied Elmar Brok (EVP), einer der drei Verhandlungsführer des Parlaments, kommentierte die politische Einigung als Erfolg für das Europäische Parlament, welches zwar nicht alle Forderungen erfüllt sieht, jedoch seine Hauptanliegen durchsetzen konnte: Nämlich dass der Auswärtige Dienst eine klare „EU-Identität“ haben wird. Zumindest 60 Prozent der Diplomaten sollten EU-BeamtInnen sein – von Dienststellen der Kommission sowie des EU-Ministerrats. Die Haushaltskontrolle obliegt der Europäischen Kommission, für die Finanzierung gilt die sogenannte Gemeinschaftsmethode unter Einbeziehung des Parlaments.

 

Vertreten wird Catherine Ashton nicht – wie vom Parlament angestrebt – von politischen StellvertreterInnen. Im Regelfall soll ein/e KommissarIn diese Funktion übernehmen – etwa der für Entwicklungspolitik zuständige Andris Piebalgs. An der Spitze des EAD soll ein/e GeneralsekretärIn mit zwei StellvertreterInnen stehen.

Der Auswärtige Dienst wird weiters keine Entscheidungsbefugnis bei der Finanzierung der Entwicklungshilfe haben – er soll Konzepte und Strategien vorbereiten, die Kommission hat allerdings das letzte Wort. Der/die VertreterIn der Hohen Repräsentanz „soll koordinieren, aber nicht entscheiden“, so Brok.