Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission
Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission. © paws_and_prints / Unsplash.com

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an Leitlinien zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Sie sollen Unternehmen dabei unterstützen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Wertschöpfungsketten zu erkennen, zu verhindern und zu beheben. Die AG Globale Verantwortung hat sich zuletzt an der öffentlichen Konsultation im August 2026 beteiligt und dabei zentrale Anliegen aus zivilgesellschaftlicher und entwicklungspolitischer Perspektive eingebracht. 

Menschenrechte, Umwelt und Klima zusammendenken 

Unternehmerische Verantwortung darf nicht an den Grenzen Europas oder bei direkten Geschäftspartner*innen enden. Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, Artensterben, Erderhitzung sowie klimabedingte Schäden und Verluste entlang globaler Wertschöpfungsketten treffen benachteiligte Menschen im Globalen Süden besonders stark. Die EU muss daher sicherstellen, dass unternehmerische Sorgfaltspflichten die Menschenrechte, die Umwelt und das Klima wirksam schützen und die Perspektiven betroffener Menschen berücksichtigen. 

Besondere Aufmerksamkeit braucht es für die Rechte von Kindern, Frauen, Menschen mit Behinderungen, migrantischen Arbeitnehmer*innen und indigenen Gemeinschaften sowie für den Schutz von Menschenrechts- und Umweltverteidiger*innen. Auch das Recht indigener Gemeinschaften auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) muss in der Umsetzung der Richtlinie eine zentrale Rolle spielen. 

Partnerschaftliche wirtschaftliche Zusammenarbeit statt Verantwortungsauslagerung 

Damit unternehmerische Sorgfaltspflichten wirksam sein können, braucht es die Expertise und die Beteiligung der Menschen, die von wirtschaftlichen Aktivitäten in Ländern des Globalen Südens betroffen sind. Lokale NGOs, Gewerkschaften, Arbeitsrechtsorganisationen und Vertreter*innen indigener Gemeinschaften verfügen über Wissen, das sich nicht durch Datenbanken, digitale Tools oder Audits ersetzen lässt. Wir treten dafür ein, dass ihre Beteiligung sicher, vertraulich, sprachlich zugänglich und über den gesamten Sorgfaltsprozess hinweg gewährleistet wird, angefangen bei der Risikoanalyse bis zur Wiedergutmachung. Gerade in autoritären Staaten sowie Konflikt- und Krisengebieten ist der Schutz zivilgesellschaftlicher Akteur*innen besonders wichtig. 

Gleichzeitig darf die Verantwortung für Sorgfaltspflichten nicht auf Lieferant*innen und kleinere Unternehmen im Globalen Süden abgewälzt werden. Einkaufspraktiken europäischer Unternehmen – etwa Preisdruck, unrealistische Lieferfristen oder kurzfristige Änderungen von Bestellmengen – können Menschenrechts- und Umweltrisiken verschärfen. Unternehmen müssen deshalb auch ihre eigenen Geschäftspraktiken verändern und Geschäftspartner*innen bei notwendigen Verbesserungen unterstützen. 

EU-Leitlinien müssen konkrete Verbesserungen bewirken 

Die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie darf nicht zu einem reinen Prüf- und Compliance-Prozess werden. Entscheidend ist, dass sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen entlang globaler Wertschöpfungsketten tatsächlich verbessern. 

Die EU sollte deshalb klare Standards für die Beteiligung von betroffenen Menschen, unabhängige Kontrollen, Beschwerdemechanismen und wirksame Wiedergutmachung setzen. Wo Unternehmen zu Schäden beigetragen haben, müssen sie Verantwortung übernehmen, indem sie zur Wiedergutmachung beitragen und dafür rechtlich wie finanziell einstehen. Ein Rückzug aus Geschäftsbeziehungen darf nicht vorschnell erfolgen, wenn dadurch für Betroffene noch größere Schäden entstehen könnten. 

Die EU hat die Chance, mit einer wirksamen Umsetzung der Lieferkettenrichtlinie einen Beitrag zu einer global gerechten Wirtschaft zu leisten. Dafür braucht es verbindliche Regeln, eine starke Zivilgesellschaft und gerechte Partnerschaften, sowie eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik, in der Wettbewerbsfähigkeit und der Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima keine Gegensätze sind. 

Nächste Schritte für die EU-Lieferkettenrichtlinie 

Nach Abschluss der Konsultation im August 2026 finalisiert die Europäische Kommission nun die Umsetzungsleitlinien, wobei die zentralen Leitlinien bis zum 26. Juli 2027 und weitere Leitlinien bis zum 26. Juli 2028 veröffentlicht werden sollen. Parallel bereiten die Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, die nationale Umsetzung vor, die bis zum 26. Juli 2028 abgeschlossen sein muss; ab dem 26. Juli 2029 sind die nationalen Regelungen anzuwenden.

(mb)


Links


Dieser Artikel erscheint im Rahmen von