In einer Stellungnahme an UN-Sonderberichterstatterin zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, Heba Hagrass, zeigen wir auf, wie bestehende internationale Verpflichtungen wie Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die UN-Sicherheitsratsresolution 2475 in der humanitären Praxis umgesetzt werden und wo noch Lücken bestehen.  Zu den bereits erreichten Fortschritten in Richtung inklusiver Humanitärer Hilfe gehören inklusivere Bedarfserhebungen, barrierefreie Kommunikations- und Feedbackmechanismen sowie gezielte Maßnahmen für besonders benachteiligte Gruppen. Auch die Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen (OPDs) gewinnt an Bedeutung und verbessert die Qualität humanitärer Programme.

Gleichzeitig bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen. Inklusion hängt häufig noch von einzelnen Projekten oder Förderbedingungen ab, statt systematisch verankert zu sein. Fehlende Daten, nicht barrierefreie Zugänge und begrenzte finanzielle Mittel führen dazu, dass Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen weiterhin leicht übersehen werden.

Vor dem Hintergrund zunehmender Krisen und gleichzeitig wachsenden Drucks auf humanitäre Budgets wird deutlich, wie wichtig verbindliche politische Zusagen sind. Inklusion darf dabei nicht als zusätzlicher Aufwand verstanden werden, sondern muss ein grundlegender Bestandteil wirksamer Humanitärer Hilfe sein. Denn nur wenn Menschen mit Behinderungen konsequent mitgedacht, aktiv einbezogen und ausreichend berücksichtigt werden, kann Hilfe dem Humanitären Imperativ, für alle Menschen zugänglich zu sein, gerecht werden.

(mb)


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