Wenn die Menschenrechte zum festen Bestandteil einer wirksamen Politik werden, kann Österreich die Krisen anpacken und weltweit zu Stabilität, Frieden und Gerechtigkeit beitragen. Die Bundesregierung sollte die Chance, die der aktuelle UPR-Prozess dafür bietet, unbedingt nutzen.

Melanie Bernhofer, Fachreferentin für Entwicklungspolitik und Menschenrechte der AG Globale Verantwortung

„Menschenrechte sind auch im 21. Jahrhundert keine Selbstverständlichkeit. Menschen werden von ihrem Land vertrieben und diskriminiert. Sie werden in ihrer Meinungsfreiheit und in ihrem Recht auf eine gesunde Umwelt beschnitten. Sie arbeiten unter unsicheren und gesundheitsschädlichen Bedingungen für zu wenig Lohn. Sie werden Opfer von Zwangs- und Kinderarbeit, von sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt und von Kriegsverbrechen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivist*innen setzen sich weltweit dafür ein, dass alle Länder die Menschenrechte nicht nur gesetzlich verankern und einhalten, sondern auch stärken“, erläutert Melanie Bernhofer, Fachreferentin für Entwicklungspolitik und Menschenrechte der AG Globale Verantwortung.

Auch wohlhabende Länder sind im Schutz der Menschenrechte weiterhin säumig. Bei Österreichs vierter Universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) vor dem UN-Menschenrechtsrat, der im Jänner 2026 zu Ende geht, werden andere UN-Mitgliedsstaaten in einem Peer-Review-Prozess Mängel aufzeigen und erneut Empfehlungen abgeben. Im Vorfeld dessen ist heute ein gemeinsamer Menschenrechtsbericht von 300 österreichischen NGOs präsentiert worden, den sie den Vereinten Nationen vorlegen werden.

Luft nach oben bei Einbindung von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen

Die AG Globale Verantwortung habe sich mit der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und mit Licht für die Welt angesehen, wie der Staat im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA), Humanitären Hilfe und Unternehmensverantwortung weltweit Menschenrechte besser schützen und stärken könne, berichtet Bernhofer. „Zum Beispiel sollte der menschenrechtsbasierte Ansatz in allen Bereichen der österreichischen Außen- und Entwicklungspolitik fest verankert sein. Bei der strukturellen Einbindung von benachteiligten und gefährdeten Menschen – dazu zählen Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen – sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen gibt es deutlich Luft nach oben. Und Österreich könnte mehr Unternehmen strengere Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt auferlegen, als es etwa das verwässerte EU-Lieferkettengesetz vorsieht.“

Menschenrechte als fester Bestandteil der politischen Praxis – für Stabilität, Frieden und Gerechtigkeit weltweit

„Nach Jahren der Erfolge haben die Klimakrise, politische Gewalt, Kriege, Schuldenkrisen und die COVID-19-Pandemie den Menschenrechten in vielen Ländern einen ordentlichen Dämpfer versetzt. So auch in den OEZA-Schwerpunktländern Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik und in den palästinensischen Gebieten. Wenn die Menschenrechte zum festen Bestandteil einer wirksamen Politik werden, kann Österreich die Krisen anpacken und weltweit zu Stabilität, Frieden und Gerechtigkeit beitragen. Die Bundesregierung sollte die Chance, die der aktuelle UPR-Prozess dafür bietet, unbedingt nutzen“, appelliert Bernhofer abschließend.

(hh)


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Beitrag (11.07.2025): Österreichs vierte Universelle Menschenrechtsprüfung: So setzen wir uns auf UN-Ebene für Menschenrechte ein