Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Beitrag
Der UN-Menschenrechtsrat unterzieht Österreich zum vierten Mal einer Universellen Menschenrechtsprüfung. Die AG Globale Verantwortung bringt erneut Empfehlungen für die Stärkung der Menschenrechte in der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, Humanitären Hilfe und Unternehmensverantwortung ein.
Die Universelle Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) ist ein zentrales Instrument des UN-Menschenrechtsrats zur regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 193 UN-Mitgliedsstaaten. In einem Peer-Review-Prozess beurteilen Staaten gegenseitig, wie gut Menschenrechte eingehalten und umgesetzt werden – ergänzt durch die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, menschenrechtliche Verpflichtungen messbar zu machen, Versäumnisse aufzuzeigen und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung abzugeben.
Nach Österreichs letzter Prüfung im Jahr 2021 ist 2025 ein neuer UPR-Zyklus gestartet, die Prüfung folgt im Jänner 2026. Im Zuge dessen ziehen wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen eine kritische Bilanz.
Der UPR ist einzigartig: Kein anderes internationales Verfahren erlaubt einen derart umfassenden Blick auf die Menschenrechtslage eines Landes. Staaten, internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Stimmen sind daran beteiligt. Der UPR sorgt für Transparenz und internationale Rechenschaftspflicht. Er gibt eine klare Orientierung, welche menschenrechtlichen Verpflichtungen bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden.
Die Empfehlungen, die Österreich 2021 erhielt, reichen von Antidiskriminierung, Gleichstellung, Kinderrechten und Inklusion bis hin zu internationalen Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Letztere stehen besonders Fokus der AG Globale Verantwortung.
Die AG Globale Verantwortung setzt sich seit Jahren dafür ein, dass menschenrechtliche Verpflichtungen auch in der österreichischen Außen-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik umfassend berücksichtigt und umgesetzt werden.
Auch im vierten UPR-Zyklus engagieren wir uns daher aktiv:
Im Rahmen der aktuellen Prüfung verweisen wir insbesondere auf folgende Anliegen:
Der UPR ist keine Momentaufnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Es geht darum, Österreichs menschenrechtliche Verantwortung auch in der Außen- und Entwicklungspolitik ernst zu nehmen. Als AG Globale Verantwortung tragen wir mit unserer Expertise dazu bei, dass menschenrechtliche Verpflichtungen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in konkretem politischem Handeln sichtbar werden.
(mb)