Die Universelle Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) ist ein zentrales Instrument des UN-Menschenrechtsrats zur regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 193 UN-Mitgliedsstaaten. In einem Peer-Review-Prozess beurteilen Staaten gegenseitig, wie gut Menschenrechte eingehalten und umgesetzt werden – ergänzt durch die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, menschenrechtliche Verpflichtungen messbar zu machen, Versäumnisse aufzuzeigen und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung abzugeben.

Nach Österreichs letzter Prüfung im Jahr 2021 ist 2025 ein neuer UPR-Zyklus gestartet, die Prüfung folgt im Jänner 2026. Im Zuge dessen ziehen wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen eine kritische Bilanz.

Warum ist die Universelle Menschenrechtsprüfung wichtig? 

Der UPR ist einzigartig: Kein anderes internationales Verfahren erlaubt einen derart umfassenden Blick auf die Menschenrechtslage eines Landes. Staaten, internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Stimmen sind daran beteiligt. Der UPR sorgt für Transparenz und internationale Rechenschaftspflicht. Er gibt eine klare Orientierung, welche menschenrechtlichen Verpflichtungen bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. 

Die Empfehlungen, die Österreich 2021 erhielt, reichen von Antidiskriminierung, Gleichstellung, Kinderrechten und Inklusion bis hin zu internationalen Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Letztere stehen besonders Fokus der AG Globale Verantwortung. 

Unser Engagement im UPR-Prozess 

Die AG Globale Verantwortung setzt sich seit Jahren dafür ein, dass menschenrechtliche Verpflichtungen auch in der österreichischen Außen-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik umfassend berücksichtigt und umgesetzt werden. 

Auch im vierten UPR-Zyklus engagieren wir uns daher aktiv: 

  • Juni 2025: Stellungnahme zum österreichischen Staatenbericht
    Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) veröffentlichte unsere Stellungnahme zum offiziellen Staatenbericht auf seiner Webseite. Darin beleuchteten wir unter anderem die Notwendigkeit eines gesamtstaatlichen menschenrechtlichen Ansatzes, insbesondere in der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) und Humanitären Hilfe.

  • Juli 2025: Joint Submission
    Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und Licht für die Welt analysierten wir die menschenrechtliche Dimension der OEZA sowie der österreichischen Humanitären Hilfe und Unternehmensverantwortung. Dabei fokussierten wir auf strukturelle Herausforderungen, etwa die nach wie vor niedrigen öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) und deren Auswirkungen auf die ärmsten Länder der Welt. Österreich vorläufige ODA-Quote für 2024 beträgt 0,34% des Bruttonationaleinkommens statt der international zugesagten 0,7%. Eine gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Zivilgesellschaft wird bei einer Pressekonferenz am 14. Juli 2025 präsentiert.

Was ist uns als AG Globale Verantwortung besonders wichtig? 

Im Rahmen der aktuellen Prüfung verweisen wir insbesondere auf folgende Anliegen:

  • Qualität und Kohärenz der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
    Die Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen darf nicht am Budget scheitern. Es braucht ein klares politisches Bekenntnis zu einem kohärenten, menschenrechtsbasierten Ansatz in der OEZA. 
  • Unternehmensverantwortung
    Österreich muss menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen fördern und rechtlich verbindlich gestalten – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. 
  • Beteiligung der Zivilgesellschaft
    Menschenrechte lassen sich nur gemeinsam schützen. Die strukturelle Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen – im Inland wie international – ist essenziell für die Wirksamkeit aller Maßnahmen. 
  • Besondere Schutzbedarfe
    Wir fordern einen stärkeren Fokus auf die Rechte von Frauen und Kindern, Menschen mit Behinderungen und marginalisierten Gruppen – auch in der internationalen Zusammenarbeit. 

Unser Ziel 

Der UPR ist keine Momentaufnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Es geht darum, Österreichs menschenrechtliche Verantwortung auch in der Außen- und Entwicklungspolitik ernst zu nehmen. Als AG Globale Verantwortung tragen wir mit unserer Expertise dazu bei, dass menschenrechtliche Verpflichtungen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in konkretem politischem Handeln sichtbar werden.


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(mb)