Der Special Aid Watch Report nahm die EU-Performance unter die Lupe. Schon im Vorfeld von Busan lies die Union jene Ambitionen vermissen, die sie bisher bei relevanten, internationalen Prozessen an den Tag gelegt hatte. Weder forderte sie mit Nachdruck ambitionierte und klare Zielvorgaben – das Global Partnership enthält auch kaum welche –, noch wurden EU-Prioritäten eingefordert. Noch in Accra (2008) hat die EU eine wichtige Rolle gespielt und vor allem die zivilgesellschaftlichen Forderungen nach Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit als Dreh- und Angelpunkt entwicklungspolitischer Interventionen mit durchgesetzt.

Maßnahmen zur Privatsektorentwicklung gesetzt

In Busan 2011 blieb wenig davon übrig, auch 2012 gab es kaum nennenswerten follow-up-Initiativen. Inhaltlich animierte fast ausschließlich der im ‚Global Partnership‘ sehr prominente Aspekt der Miteinbeziehung des Privatsektors die EU (und nationale AkteurInnen) zu Reaktionen. Auf EU-Ebene wurde die ‚Agenda for Change‘ finalisiert, die vor allem auf Wirtschaftswachstum setzt.

Weiters wurde die unter EU-Mitgliedern vereinbarte Arbeitsteilung fortgeführt sowie Fortschritte im Bereich ‚joint programming‘, also einer von einigen Ländern gemeinsam umgesetzten Strategieentwicklung für EZA, erzielt. Als zufriedenstellend dürfen die Fortschritte im Bereich Transparenz gewertet werden – die Thematik wird breit diskutiert, technische Ansätze wurden entwickelt. In dieser Frage gibt es unübersehbar inhaltliches ‚Leadership‘ (in diesem Fall durch Großbritannien) und Unterstützung auf höchster politischer Ebene – zwei Dinge, die für die Umsetzung von echten Reformen unumgänglich sind.

Concord-Empfehlungen an die EU
Punktuelle Fortschritte dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Performance der EU insgesamt schwach ausfällt. Der Concord Special Aid Watch Report empfiehlt darum:

– Die EU sollte die Rolle des ‚guardian of treaties‘übernehmen und damit sicherstellen, dass zumindest die EU Länder ihren Verpflichtungen auch wirklich nachkommen.

– Der in Grundsatzpapieren verankerte Einsatz der EU für Menschenrechte und Armutsbekämpfung muss weiterhin vehement verfolgt und gegenüber anderen AkteurInnen eingefordert werden.

– Das ‚Global Partnership‘ ist nur eines von mehreren internationalen Abkommen, die die Wirksamkeit der EZA im Fokus haben – die konkreten Zielvereinbarungen von Paris (2005) und Accra (2008) müssen auch weiterhin Bestand haben und umgesetzt werden.

– Die EU muss Vorbild für die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung internationaler Abkommen sein und im Einzelfall auch darüber hinausgehen: wo das Busan-Dokument samt seiner Vorgänger keine Einigung erzielen konnten, sollte die EU bilaterale Vereinbarungen mit konkreten Zielsetzungen treffen.

– Insbesondere beim ‚joint programming‘ muss sichergestellt sein, dass das Prinzip von ‚democratic ownership‘ berücksichtigt wird – d.h. es geht darum, dass Prozesse um Entwicklungsstrategien transparent sind und von den Entwicklungsländern in enger Zusammenarbeit mit den Menschen getragen werden.

– Die Dotierung für Maßnahmen zur Wirksamkeit müssen im EU-Budget dementsprechend dotiert werden, u.a. auch im Rahmen des momentan zu verhandelnden Mehrjährigen Finanzrahmen.