Das Gutachten wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) erstellt und entstand u.a. in Kooperation mit der AG Globale Verantwortung, der Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholischen Jungschar, Südwind, Fairtrade Österreich und World Vision. Es baut auf das erste Rechtsgutachten zum Menschenrechtsschutz bei Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen auf.
Ziel des aktuellen Gutachtens ist es zu erklären, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten im Hinblick auf die Beachtung der Menschenrechte treffen. Das Gutachten stellt den internationale Standard für Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor, vergleicht die Rechtsgrundlage in Österreich, der Schweiz und in Deutschland und stellt fest, dass die internationalen Standards in diesen Ländern bislang gesetzlich nicht umgesetzt wurden, auch existieren keine nationalen Rechtsprechungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
Das Gutachten wirft die Fragen auf, welche Erwartungen an Unternehmen bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten bestehen, und zeigt Möglichkeiten auf, wie in Österreich Sorgfaltspflichten in nationales Recht umgesetzt werden können.

(sv)

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