In diesem Brief fordern wir die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, die migrationsbezogene Konditionalität, also die Frage, ob die EU-Entwicklungshilfe von der Kooperation von Drittländern zur Erreichung der Migrationszielen der EU abhängig gemacht werden soll, abzulehnen. Diese Konditionalität wird aktuell in den laufenden Verhandlungen zum Neighbourhood, Development, and International Cooperation Instrument (NDICI) diskutiert.

Die Koppelung der Entwicklungszusammenarbeit an die Durchführung von Migrationskontrollen sowie die Zahl der Rückführungen und Rückübernahmen, untergräbt die von der EU in der Busan-Partnerschaft für effektive Entwicklungszusammenarbeit eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere den Grundsatz der Eigenverantwortung der Partnerländer für die Entwicklungsprioritäten. Ebenso untergräbt diese Konditionalität das Hauptziel der Entwicklungshilfe, wie es im Vertrag der EU festgelegt ist: die Beseitigung der Armut. Die EU kann ihre Unterstützung für Menschenrechte und lebenswichtige Gesundheits-, Bildungs- und Sozialdienste in den Partnerländern nicht von deren Migrationssteuerung abhängig machen.
 

Diese Forderung haben wir, in der Hoffnung, dass unsere dargelegten Anliegen in den Verhandlungen berücksichtigt werden, an die folgenden Mitglieder des Europäischen Parlaments übermittelt:  
Dr. Monika Vana, Dr. Angelika Winzig, Mag. Andreas Schieder und Mag. Christian Sagartz.

Dieser Brief wurde des Weiteren von 13 internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen, mit der Unterstützung von CONCORD unterzeichnet.


Links:

Die AG Globale Verantwortung erhielt am 21.01.2021 eine Antwort vom Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell sowie am 23.10.2020 eine Antwort von der Europäischen Kommission:

(ge)