Im Menschenrechtsbefund 2015 ist auch ein Artikel von der AG Globale Verantwortung vertreten. Im Artikel zur österreichischen Entwicklungspolitk aus menschenrechtlicher Sicht wird argumentiert, dass Österreich seine Pflicht, sich für die Verwirklichung der Menschenrechte in anderen Ländern einzusetzen, nicht ausreichend erfüllt. Denn erstens nimmt Österreich im internationalen Vergleich beschämend geringe Mittel für Entwicklungspolitik in die Hand. Zweitens ist die Qualität der öffentlichen Entwicklungspolitik verbesserungsfähig. Drittens stellt Österreich nicht ausreichend sicher, dass andere Politikfelder wie die Handels- oder die Landwirtschaftspolitik auf den Schutz der Menschenrechte ausgerichtet sind und die Bemühungen der Entwicklungspolitik nicht konterkarieren. Der Artikel schließt mit Empfehlungen an die österreichische Politik.
In einem anderen Artikel empfiehlt das Netzwerk Soziale Verantwortung Maßnahmen für einen effektiven Menschenrechtsschutz bei Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen. Weitere Themen sind u.a. das Asylrecht sowie Gleichstellung und Diskriminierung.

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(sv)