Das Gutachten entstand in Kooperation mit der AG Globale Verantwortung, der Dreikönigsaktion – dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar, der Österreichischen Liga für Menschenrechte und Südwind und legt konkrete Empfehlungen für Reformen im österreichischen und EU-Recht vor, um den Menschenrechtsschutz zu verbessern. Die Empfehlungen wurden beim parlamentarischen Nord-Süd-Dialog am 17.11.2014 vorgestellt und mit ParlamentarierInnen diskutiert.
Die Publikation wirft die Frage auf, wie in Österreich ansässige Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten, durch sie selber, Tochter- oder Zulieferfirmen, zur Verantwortung gezogen werden können. An welcher Stelle gibt es dafür im österreichischen Rechtssystem Regulierung und wie stellt sich für Unternehmen auf der einen und Betroffene auf der anderen Seite, Rechtssicherheit her?
Auch befasst sich die Publikation mit der Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Menschenrechtsverletzungen sanktioniert werden und damit auch präventiv (im Sinne eines Risikomanagements der Unternehmen) wirken können. Schließlich fragt das Gutachten auch nach Möglichkeiten von Opfern von Menschenrechtsverstößen, sich an österreichische Gerichte zu wenden.

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(ck)